Reizthema Medicals

Wohin wird die Reise gehen?

Autor: Michael Erb, AOPA Germany

Die Medicals sind derzeit das große Reizthema in Deutschlands Allgemeiner Luftfahrt. Und das ist nicht nur bei Pilotinnen und Piloten der Fall, denen das Medical verweigert wurde. Sondern auch bei vielen anderen, die zwangsläufig mitbekommen mussten, wie man ihren gut bekannten Kollegen das Medical weggenommen hat, und erfahren mussten, wie lange es inzwischen dauert, bis vom LBA selbst simpelste Verwaltungsakte vollzogen werden. In Deutschland funktioniert in der flugmedizinischen Fachabteilung des LBA einfach nichts mehr so wie es soll. Viele Gelegenheiten zur Korrektur wurden von der LBA-Führung, aber auch vom für die Aufsicht zuständigen Bundesverkehrs-Ministerium über Jahre hinweg einfach versäumt. Prioritär werden offenbar die Anträge von Berufspiloten bearbeitet, erst danach kommen Privatpiloten an die Reihe. Für einen kurzen Übergangszeitraum wäre das ja zu akzeptieren, aber diese Zwei-Klassen-Gesellschaft besteht seit Jahren und ist nicht mehr tolerierbar.

Im Rest der Welt sind die Medicals auch ein Diskussionsthema, aber aus einem ganz anderen Grund, weil sich hier nämlich eine positive Revolution vollzieht:

In den USA:
Die FAA hat schon in 2017 mit dem „BasicMed“-Programm ein System eingeführt, das es Privatpiloten erlaubt auch einen normalen praktischen Arzt aufzusuchen, das muss kein Flugmediziner mehr sein. Der Arzt bescheinigt nach einem allgemeinen Gesundheits-Check die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, und das war es im Wesentlichen. Das System setzt stark auf die Eigenverantwortung des Piloten, und offenbar hat man seit der Einführung in 2017 so gute Erfahrungen damit gesammelt, dass man mit dem System der Eigenverantwortung im neuen Projekt MOSAIC (Modernization of Special Airworthiness Certification) seit Oktober diesen Jahres noch einen ganzen Schritt weitergeht: Denn hier werden nicht nur die technischen Standards für die Zulassung leichte Flugzeuge drastisch vereinfacht, sondern auch die der flugmedizinischen Zeugnisse für Sportpiloten: Wer einen gültigen US-Führerschein besitzt, darf damit auch fliegen. Es gibt keine weiteren medizinischen Untersuchungen. Wer allerdings zuvor Probleme mit dem Medical hatte, muss diese zuerst mit der FAA abklären. Wer nachts oder nach IFR fliegen will, der kommt mit MOSAIC allerdings nicht weiter, der benötigt entweder ein BasicMed-Zertifikat oder ein Medical der Klasse 3.

Unsere Kollegen der AOPA USA haben sich mit anderen Verbänden wie der FAA massiv für diese Erleichterungen eingesetzt, weil es auf der einen Seite signifikant wurde, dass mehr und mehr Piloten die Flugtüchtigkeit wegen medizinischen Kleinigkeiten verloren haben. Auf der anderen Seite ist es nicht ersichtlich, dass durch die gewährten Entscheidungs-Freiräume signifikant höhere Risiken entstehen. Diese Piloten dürfen auch Autofahren, und dabei ist das Risiko für Dritte auch durchaus vergleichbar und offensichtlich akzeptabel gering. Das neue System der MOSAIC-Medizin ist auch ausdrücklich politisch so gewollt, nach einigen Monaten gemachter Erfahrungen soll es statistisch auf den Prüfstand.

In Großbritannien:
Großbritannien hat ebenfalls begonnen, seine flugmedizinischen Anforderungen zu modernisieren und sich von den starren Vorgaben der ICAO zu lösen, indem es nationalen Lizenzen (wie der National Private Pilot Licence = NPPL ) weniger strenge medizinische Standards zugrunde legt, angelehnt an die Standards für PKW-Fahrer, also ganz ähnlich wie bei MOSAIC in den USA.

In Deutschland:
Sehr leichte Luftsportgeräte bis 120 kg dürfen von ihren Piloten gemäß §45(1) LuftPersV auch ohne Medical geflogen werden, der Staat setzt hier voll und ganz auf Eigen-Verantwortung. Dort steht zu lesen: „Der Inhaber eines Luftfahrerscheins für sonstige Luftsportgeräte darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an der sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten.“ Von erhöhten Risiken durch gesundheitlich eingeschränkte Piloten dieser sehr leichten Luftsportgeräte ist nichts bekannt, offenbar gehen die Piloten sehr verantwortungsbewusst mit der kritischen Selbsteinschätzung um.

In Europa:
Auch in Europa tut sich etwas, wenn auch langsam. Von vielen noch gar nicht bemerkt, hat die EASA schon in 2019 bei der Light Aircraft Pilot License (LAPL) nicht nur die medizinischen Standards reduziert, sondern auch den Mitgliedsstaaten für das Medical die Option eingeräumt, die Untersuchungen von Allgemeinmedizinern durchführen zu lassen. Die Rechtsgrundlage dafür ist MED.D.035 der Verordnung (EU) 1178/2011. Nur bei komplexen medizinischen Vorgeschichten ist nach wie vor ein Fliegerarzt vorgesehen. Eine Bedingung gibt es: Der Allgemeinmediziner muß einen Zugang zu den vollständigen medizinischen Aufzeichnungen der Bewerber haben, was angesichts der digitalen Patientenakte in Deutschland auch kein Hinderungsgrund sein sollte. Bislang setzt kein einziger Nationalstaat den gesamteuropäisch angebotenen Freiraum um. Es wird eindeutig Zeit, diese Hemmungen abzulegen, und mittelfristig auch über den nächsten konsequenten Schritt, die Selbsterklärung der medizinischen Tauglichkeit wie in den USA nachzudenken.

In der ICAO:
Eines wird leider aber auch klar, die Internationale Zivilluftfahrt Organisation ICAO in Montreal bewegt sich kein bisschen. Unsere AOPA-USA-Kollegen haben mit großem Aufwand, aber letztlich doch vergeblich versucht, BasicMed und MOSAIC auch bei der ICAO als internationalen flugmedizinischen Standard zu verankern. Die große Mehrheit der ICAO-Staaten hatte daran aber kein Interesse.

Wer als Privatpilot eine Lizenz haben will, die uneingeschränkt international gültig ist, der kommt auf absehbare Zeit an der Einhaltung der strikten ICAO-Standards leider nicht vorbei. Eine unter unseren deutschen AOPA-Mitgliedern durchgeführte Online-Umfrage zeigt auch, dass ca. 40% sich den Fortbestand ihres uneingeschränkten ICAO-PPL wünschen, dafür braucht man aber ein ICAO-konformes Medical.

Wir werden also in der Zukunft beides brauchen: Ein frei reformiertes Medical und das klassische ICAO-Medical, aber das letztere bitte ohne den unnötigen bürokratischen Firlefanz der deutschen Luftfahrtverwaltung. Dafür werden wir uns als deutscher Verband gemeinsam mit unseren IAOPA-Kollegen einsetzen!


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2 Gedanken zu „Reizthema Medicals

  1. Dr. Georg Vigh

    Heute ist der 18.01.2026, seit 5 Monaten warte ich auf die Freigabe meines Medicals durch das LBA, Referat L6, nachdem nach meinem turnusgemäßen Termin bei dem Fliegerarzt die fehlende Bescheinigung bei dem augenärztlichen Untersuchungsbericht über das Dämmerungssehen (Mesotest) beanstandet wurde.
    Auf dem Vordruck des LBA für die augenärztlichen Untersuchung ist bis heute noch kein diesbezügliches Kästchen zum Ankreuzen oder ein sonstiges auszufüllendes Feld für für diese Angabe!
    Der Augenarzt hat nach meiner Intervention die Bescheinigung „ohne Befund“ handschriftlich schon längst ergänzt, dennoch war die Antwort des LBA nur: „… nach jetziger Planung erfolgt eine Vorlage Ihres Falles im Februar oder März 2026. Sobald hier eine abschließende Bearbeitung erfolgt ist, kommen wir wieder auf Sie zu.“
    Im März 2026 werden dann 7 Monate vergangen sein.
    Ich setzte das Flugzeug als PPL-Inhaber weitgehendst für berufliche Flüge ein. Nicht nur ich, auch der Beruf leidet durch die Monopolmacht des LBA.

    Antworten
  2. Manfred Marschall FI (A,S,UL)

    Ich warte jetzt auch schon seit Monaten auf die Bestätigung meines Medicals durch das LBA. Nach den vom LBA geforderten 6 Monaten nach einer Herzoperation und einigen zusätzlichen kardiologischen Test hat mich mein Fliegerarzt wieder „fi to fly“ geschrieben und mein Medical ans LBA gesandt. Zwei Monate nach diesem Termin habe ich mal bescheidem beim LBA nachgfragt. Am darauf folgendem Tage kam eine Eingangbestätigung und die Mitteilung, dass mein Fall „in Arbeit“ sei. Sei nunmehr weiteren zwei Monaten gibt es keine weitere Reaktion des LBA.

    Antworten

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