Die nächsten Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen betreffen den Sport. Wie Fachminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch erklärte, sollen ab 1. Mai diverse Sportstätten vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sein. Als Beispiele nannte der Vizekanzler Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, dazu Pferdesport- und Schießanlagen. Spitzensportler dürfen schon früher wieder trainieren. Mehrmals verwies der Sportminister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf den Hausverstand, wonach aus gesundheitspolitischen Gründen Sportarten mit geringerem Körperkontakt gegenüber Mannschafts- und Kampfsportarten bevorzugt würden. Für Liebhaber von Tennis, Golf, Reiten, Leichtathletik, Schießen, Segelfliegen und anderen Outdoor-Aktivitäten bedeutet dies gute Nachrichten, denn für sie soll es ab 1. Mai wieder Möglichkeiten geben, ihrem Hobby nachzugehen. Quelle: ‚BVZ.at‚.
Österreich: Div. Sportstätten ab 1. Mai wieder offen
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