Nur Bussarde in der Thermik

In Musbach findet derzeit kein Flugbetrieb statt. Damit hält sich die Fliegergruppe Freudenstadt an die Maßgaben der Sportverbände und Sportbünde sowie des Deutschen Aeroclubs und des baden-württembergischen Luftfahrtverbands. Sportstätten, Sportanlagen, Spielanlagen und Sporthallen sind zudem auch kraft Gesetz der Corona-Verordnung derzeit geschlossen. Nun hoffen die Segelflieger, wie andere Sportler auch, dass es nach der Bund-Länder-Konferenz zur Corona-Krise bald Lockerungen für den Sport gibt. Dazu hat der Präsident des DAeC (Deutscher Aero Club) Stefan Klett für die rund 100 000 Luftsportler einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verfasst, um auf die Belange der Sportler hinzuweisen. Ebenso hat der baden-württembergische Luftfahrtverband (BWLV) ein Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und an Minister verfasst, um auf die Situation in den 180 Vereinen mit rund 20 000 Mitgliedern – etwa 11 000 davon aktiv – hinzuweisen. Zum Ausdruck kam dabei, dass der BWLV die zwischen Bund und Ländern bis dato abgestimmten Maßnahmen zur Bewältigung der Krise ausdrücklich befürwortet und unterstützt. Die Beschlüsse der Politik trage der Luftsport mit, denn es gehe darum, die insgesamt gute Bewältigung der Krise bestmöglich weiter zu stabilisieren, so BWLV-Präsident Eberhard Laur. Einen Flugbetrieb wie in guten alten Zeiten wird es 2020 für die Mitglieder der Fliegergruppe Freudenstadt sicherlich nicht geben. Die Flieger hoffen, zumindest in kleiner Form Überprüfungs- und Übungsflüge absolvieren zu können. Die sind nach der langen Winterpause eigentlich ein Muss, damit die Flugsicherheit gegeben ist. So hat der BWLV einige Vorschläge an die Landesregierung weitergegeben, die zumindest einen eingeschränkten Flugbetrieb in den Vereinen möglich machen könnten. Da der Luftsport im Freien und auf einer großen Fläche ausgeübt wird, sei es möglich, größtmögliche Mindestabstände einzuhalten. Im Leitfaden für den Wiederbeginn des Luftsports hat der Verband alle wesentlichen Maßnahmen festgehalten, die unter Berücksichtigung der Distanz- und Hygieneregeln der Corona-Verordnung den Infektionsschutz im Luftsport sicherstellen. Quelle: Lothar Schwark im ‚Schwarzwälder Boten‚.

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