Neues TMZ*-Verfahren ab 23.März 2023

Ab 23. März 2023 wird es in Transponder Mandatory Zones nur noch ein Standardverfahren geben – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz. Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt. Quelle: ‚Bundesministerium für Digitales und Verkehr‚.

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