Neue Vorschrift für Anhänger auf Schweizer Autobahnen

Seit 1. Januar 2021 gilt neu folgende Vorschrift für den Verkehr mit Anhängern, die «Verkehrsregelnverordnung (VRV). Art. 5, Höchstgeschwindigkeit für einzelne Fahrzeugarten; auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für: leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.» Die Schweizer Vorschriften machen hierzu explizit keine weiteren technische Auflagen. Allerdings gilt gemäss Aussage eines Strassenverkehrsexperten folgendes: jede/r Fahrer/in muss selbst wissen, für welche Höchstgeschwindigkeit sein/ihr Anhänger zugelassen ist (Bauart, Ausrüstung, Zulassung der Reifen etc.). Man kann dazu die Betriebsanleitung oder den Hersteller konsultieren. Im Ausland gilt das Recht des jeweiligen Landes. Z.B. gilt in Deutschland, dass der Anhänger für Tempo 100 zugelassen werden muss, was mit einem Tempo-100-Aufkleber bestätigt wird. Gute Hinweise zu diesen Themen findet Ihr auf der Webseite des TCS und hier finden sich auch die Hinweise für Deutschland.

Kommentar verfassen