Neue An-/Abflugstrecken in Paderborn/Lippstadt

Neben den bestehenden Pflichtmeldepunkten NOVEMBER, ECHO, SIERRA, WHISKEY 1 und WHISKEY 2 werden zwei weitere Pflichtmeldepunkte HOTEL und KILO zum 25. AUG 2022 festgelegt.

  • HOTEL: Wald südwestlich der Ortschaft Henglarn
  • KILO: BAB A44, am Kalksteinbruch Erwitte-Anröchte zwischen den Landstraßen L734 und L735

Anflüge sind ab dem 25. AUG 2022 wie folgt durchzuführen:

  1. Von NOVEMBER (▲) in südöstlicher Richtung mit Kurs 110° (mw) oder 140° (mw) über Grund und gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle.
  2. Von ECHO (▲) auf Kurs 150° (mw) über Grund bis Erreichen einer Position querab des östlichen Ortsrandes von Salzkotten, danach auf Kurs 190° (mw) über Grund bis südlich von Salzkotten und anschließend gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle.
  3. Von WHISKEY 1 (▲) auf Kurs 005° (mw) über Grund bis WHISKEY 2 (▲), weiter auf Kurs 340° (mw) über Grund bis östlich von Brenken und anschließend gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle.
  4. Von SIERRA (▲) in einer Flughöhe von mindestens 2200 Fuß über NHN in nordwestlicher Richtung nördlich entlang der BAB 44 bis zu einer Position südlich von Wewelsburg und anschließend gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle. Flüge nach Sonder-Sichtflugregeln (SVFR) sind auf diesem Verfahren nicht zulässig.
  5. Von HOTEL (▲) auf Kurs 290° (mw) über Grund bis östlich von Wewelsburg und anschließend gemäß der Flugverkehrs-Kontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle.
  6. Von KILO (▲) in östliche Richtung südlich entlang der BAB 44 bis zur Überführung der Landstraße L549 nördlich von Steinhausen und anschließend gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle.

Abflüge sind ab dem 25. AUG 2022 wie folgt durchzuführen:
Abflugverfahren zum Pflichtmeldepunkt NOVEMBER (▲):

  1. Bei Benutzung der Startbahn 24 in nordwestlicher Richtung auf Kurs 320° (mw) über Grund nach NOVEMBER (▲).
  2. Bei Benutzung der Startbahn 06 nach Überflug der Landstraße L751 in nordwestlicher Richtung auf Kurs 290° (mw) über Grund nach NOVEMBER (▲).
    (2) Abflugverfahren zum Pflichtmeldepunkt ECHO (▲):
  3. Bei Benutzung der Startbahn 24 gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle bis südsüdöstlich von Salzkotten, danach in nordnordöstlicher Richtung auf Kurs 010° (mw) über Grund bis Erreichen einer Position querab des südlichen Ortsrandes von Salzkotten und anschließend auf Kurs 330° (mw) über Grund nach ECHO (▲).
  4. Bei Benutzung der Startbahn 06 in nordnordöstlicher Richtung auf Kurs 010° (mw) über Grund bis Erreichen einer Position querab des südlichen Ortsrandes von Salzkotten und anschließend auf Kurs 330° (mw) über Grund nach ECHO (▲).

    (3) Abflüge nach WHISKEY 1 (▲) sind gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle bis östlich von Brenken, danach in südöstlicher Richtung auf Kurs 160° (mw) über Grund nach WHISKEY 2 (▲) und anschließend auf Kurs 185° (mw) über Grund nach WHISKEY 1 (▲) durchzuführen.

    (4) Abflüge nach SIERRA (▲) sind gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle bis Erreichen der BAB 44, danach in südöstlicher Richtung südlich entlang der BAB 44 nach SIERRA (▲) durchzuführen. SIERRA (▲) ist in einer Flughöhe von mindestens 2200 Fuß über NHN zu überfliegen. Flüge nach Sonder-Sichtflugregeln (SVFR) sind auf diesem Verfahren nicht zulässig.

    (5) Abflüge nach HOTEL (▲) sind gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle bis östlich von Wewelsburg und anschließend auf Kurs 110° (mw) über Grund nach HOTEL (▲) durchzuführen.

    (6) Abflüge nach KILO (▲) sind gemäß der Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Platzkontrollstelle bis Erreichen der BAB 44 und anschließend in westlicher Richtung nördlich entlang der BAB 44 bis KILO (▲) durchzuführen. Quelle: ‚DAeC‚.

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