Revision des Luftfahrtgesetzes

Der (Schweizer) Nationalrat hat am Donnerstag die Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG) mit 130 zu 60 Stimmen angenommen. Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) begrüsst den Entscheid, der neben der Zulassung von Ultraleichtflugzeugen und Anpassungen bei den Zollflugplätzen auch die Bedeutung regionaler Flugfelder stärker im Gesetz verankert.

Als wichtigen Erfolg bezeichnet der AeCS den von Nationalrat und Zentralpräsident Matthias Jauslin eingebrachten Minderheitsantrag zu Artikel 36, der vom Nationalrat angenommen wurde. Dieser sieht vor, dass nicht nur die Landesflughäfen, sondern auch kleinere Flugfelder besser geschützt werden. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung von Pilotinnen und Piloten sowie zum Flugsport und zur Allgemeinen Luftfahrt.

Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Ultraleichtflugzeuge. Künftig sollen UL-Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 600 Kilogramm grundsätzlich zugelassen werden. Damit übernimmt die Schweiz die in weiten Teilen Europas geltenden Bestimmungen und schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für diese Luftfahrzeugkategorie.

Ebenfalls positiv bewertet der AeCS die geplante Aufhebung von Artikel 9 des Luftfahrtgesetzes über Zollflugplätze. Nach Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung sollen die Vorschriften für grenzüberschreitende Flüge künftig an jene des grenzüberschreitenden Strassenverkehrs angeglichen werden. Der AeCS hatte sich unter der Federführung von Matthias Samuel Jauslin im politischen Prozess intensiv für beide Anpassungen eingesetzt.

Nach der Zustimmung des Nationalrats wird die Revision des Luftfahrtgesetzes nun im Ständerat beraten.


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