Mooney-Mehrfachlandungen (bouncing)

Um 10:06 Uhr des 11. Juni 2020 startete der Pilot von der Piste 06 in Grenchen (LSZG). Nach einem halbstündigen Rundflug meldete er sich wieder beim Kontrollturm und erhielt die Freigabe für einen Direktanflug auf die Piste 06. Die Landebewilligung erhielt er zusammen mit einer Windangabe von 5 Knoten aus 080 Grad. Um 10:51 Uhr setzte das Flugzeug auf der Piste auf und hob wieder ab. Dies wiederholte sich mehrere Male mit zunehmend hartem Aufsetzen. Im Anschluss rollte der Pilot zum Hangar und stellte fest, dass der Propeller und das Bugfahrwerk beschädigt worden waren.

Spezielle Eigenschaften des Flugzeuges
Flugzeuge der Baureihe Mooney M20 neigen aufgrund ihrer Fahrwerks-Auslegung und dem Einsatz kompakter Federungs- und Dämpfungselemente aus Gummi (landing gear shock disks, vgl. Abbildungen 1) beim Rollen zu Oszillationen um die Querachse. Diese können durch Bodenunebenheiten oder hartes Aufsetzen des Bugfahrwerks bei der Landung ausgelöst werden. Sie neigen deshalb auch stärker als vergleichbare Flugzeuge zu Landeverläufen wie dem vorliegenden.

Betriebliche Aspekte
Der Endanflug erfolgte auf einem Flugweg, der eine normale Landung grundsätzlich zuliess. Zu Beginn des Landevorgangs, auf einer Höhe von 50 ft über Grund, lag die Fluggeschwindigkeit allerdings noch weit über der Hersteller-Vorgabe. Damit war ein Aufsetzen entsprechend der Vorgabe «main wheels first» nicht mehr in einer normalen Landedistanz möglich. Trotzdem wurde das Aufsetzen herbeigeführt, was ein leichtes bouncing zur Folge hatte.

Nach dem Wiederabheben des Flugzeuges und der Korrektur des Piloten am Höhensteuer entwickelte sich eine ‚pilot induced oscillation‘ in Form eines ‚porpoising‘. Mit zunehmend hartem Aufsetzen auf dem Bugfahrwerk kam es schliesslich zu mindestens einer Bodenberührung des Propellers und zur Beschädigung des Bugfahrwerks. Ein solcher Vorgang ist durch Korrekturen am Höhensteuer kaum zu stoppen, weshalb ein Durchstart als geeignetes Mittel einzuleiten ist.

Ausbildung und Flugtraining
Der Pilot verfügte über ein geringes aktuelles Flugtraining. In den zwei Jahren vor der Einweisung auf das Unfallflugzeug war er gar nicht geflogen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die kurze Einweisung nicht ausreichte, um einen dem vergleichsweise anspruchsvollen Flugzeug entsprechenden Trainingsstand zu erzielen. Das geringe Training des Piloten kann ausserdem dazu beigetragen haben, dass er sich nicht zu einem Durchstart entschloss.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass das Flugzeug bei der Landung infolge einer überhöhten Geschwindigkeit in einer dafür ungeeigneten Fluglage auf die Piste aufgesetzt wurde. Das geringe aktuelle Flugtraining des Piloten kann zum Unfallhergang beigetragen haben. Quelle: ‚SUST, Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle).

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