Kurzdarstellung
Das Flugzeug startete mit einem Segelflugzeug im Schlepp auf einem Segelfluggelände. Ungefähr zur gleichen Zeit startete das Flugmodell auf einem nahe gelegenen Modellfluggelände. Etwa eine Minute später kollidierten die beiden Luftfahrzeuge in ca. 100 m AGL in unmittelbarer Nähe des Modellfluggeländes.
Ereignisse und Flugverlauf
Die DR 400/180 R hob um 15:25:02 Uhr1 mit einem Segelflugzeug vom Muster DG-1000S im Schlepp von der Piste 19 des Segelfluggeländes Reinheim ab. Der Flug-Verlauf stellt sich auf Basis der im Kollisionswarnsystem des geschleppten Segelflug-zeuges gespeicherten Daten und verschiedener Zeugenaussagen wie folgt dar: In einer Höhe von ca. 40 m AGL drehte der Schleppzug nach links, um das Überfliegen der nächstgelegenen auf der geraden Abfluglinie befindlichen Ortschaft zu vermeiden. Der Schleppzug erreichte 20 Sekunden nach dem Abheben eine Flughöhe von ca. 200 m AMSL. Um 15:25:42 Uhr befand er sich ca. 900 m nordwestlich des Modellfluggeländes in einer Höhe von ca. 250 m AMSL, flog mit einem Kurs von 120° und begann nach rechts auf einen Kurs von 140° zu drehen. Dieser führte direkt auf das Modellflug-Gelände zu. Weniger als 1 Minute nach dem Start informierte nach eigener Aussage der Pilot des Segelflugzeugs den Piloten der DR 400/180 R über Funk, dass er voraus, in der 11-Uhr-Position, ein Flugmodell in etwa gleicher Höhe sehen würde.
Um 15:25:52 Uhr befand sich der Schleppzug ca. 500 m nordwestlich des Modellflug-Geländes in einer Höhe von ca. 280 m AMSL und flog direkt auf diesen zu. Der Pilot der DR 400/180 R entdeckte nach eigener Aussage, nachdem er den Funkspruch des Segelflugpiloten erhalten hatte, ein Flugmodell in seiner 1-Uhr-Position, das deutlich unter ihm flog. Das Flugmodell bewegte sich zunächst von links nach rechts, machte dann eine Rechtskurve und verschwand nach unten aus seinem Sichtfeld. Aufgrund dieses Abtauchens war das Flugmodell für ihn „kein Faktor mehr“. Um 15:25:57 Uhr flog der Schleppzug in einer Höhe von ca. 290 m AMSL und mit einer Geschwindigkeit über Grund von ca. 140 km/h in den Flugraum des Modellfluggeländes ein. Der Pilot des Segelflugzeugs verlor das Flugmodell gleichfalls aus seinem Sichtfeld. Wenige Sekunden später tauchte es wieder auf und kollidierte von unten kommend um ca. 15:26:05 Uhr mit dem linken Höhenleitwerk der DR 400/180 R. Der Schleppzug befand sich zu diesem Zeitpunkt an der südwestlichen Grenze des Modelfluggeländes in einer Höhe von ca. 300 m AMSL bzw. 100 m AGL.
Das Flugmodell war nach Zeugenaussagen 2-3 Minuten vor dem Zusammenstoß auf einem Modellfluggelände, welches ca. 2 km südöstlich des Segelfluggeländes liegt, gestartet. Anschließend flog es westlich des Geländes in Nord- und Südrichtung mehrmals hin und her. Ein Zeuge auf dem Modellfluggelände gab an, dass er den herannahenden Schleppzug bemerkt hätte, aber zu der Einschätzung gekommen sei, dass dieser zwar sehr tief, aber immer noch höher als das Flugmodell fliegen würde. Trotzdem habe er den Fernpiloten durch Zuruf auf den Schleppzug aufmerksam gemacht. Kurz darauf kollidierte das Flugmodell während es in nördlicher Richtung flog, für den Zeugen nach eigener Aussage überraschend mit dem Schleppflugzeug. Der Fernpilot des Flugmodells gab an, dass er den Schleppzug erst im Moment der Kollision wahrgenommen habe. Der Fernpilot und der Zeuge befanden sich während des Fluges des Flugmodells auf der östlichen Seite des Geländes.
Bei der Kollision wurde das linke Höhenleitwerk fast vollständig abgetrennt. Der Pilot des Segelflugzeugs informierte den Piloten der DR 400/180 R über Funk, dass es einen Zusammenstoß mit einem Flugmodell gegeben habe und dass das linke Höhenleitwerk der DR 400/180 R fast vollständig fehle. Der Pilot der DR 400/180 R hatte eine Erschütterung und eine geringfügige Nickbewegung nach unten bemerkt, die sich durch Nachtrimmen ausgleichen ließ. Ein zudem eingetretener Schiebeflugzustand ließ sich mit einer Seitenrudereingabe leicht korrigieren.
Die Piloten sprachen sich über Funk ab, dass das Segelflugzeug ausklinken solle. Beide Luftfahrzeuge landeten wenige Minuten später auf dem Startflugplatz. Der Pilot der DR 400/180 R sagte aus, dass er in der Nähe des Unfallortes früher auch schon gelegentlich Flugmodelle gesehen habe. Von der Existenz des Modellfluggeländes habe er aber erst nach dem Ereignis erfahren. Auf Nachfragen gab er an, dass seines Wissens nach Flugmodelle bemannten Luftfahrzeugen ausweichen müssten.
Modellfluggelände
Das Modellfluggelände liegt ca. 1 600 m westlich der Ortschaft Nieder-Klingen auf 49°49’22.07″N 008°51’58.59″E in einer Höhe von 200 m über dem Normalhöhennull. Nach den vorliegenden Informationen erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt für das Gelände erstmalig am 07.10.1987 eine Genehmigung zum Betrieb von Flug-Modellen. In der Aufstiegsgenehmigung für Flugmodelle des Geländes vom 26.05.1992 war unter Punkt III. A) 16 unter anderem festgelegt, dass Flugmodelle mit Verbrennungs-Motor nur bis zu einer Höhe von 100 m über Grund betrieben werden dürfen. Darüber hinaus dürfen Segelflugmodell-Schleppflüge bis zu einer Höhe von 150 m über Grund betrieben werden. Unter Punkt III. B) 1. hieß es: „Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.“ Im Nachtrag zur Aufstiegsgenehmigung vom 16.01.2002 wurde ein halbkreisförmiger Flugsektor mit einem Radius von 300 m westlich des Flugplatzes festgelegt.
Lage der Gelände zueinander
Das Modellfluggelände liegt ca. 50 m oberhalb und ca. 2 200 m südöstlich des Segelfluggeländes. Es liegt innerhalb der in der NfL 1-1679-19 für Segelfluggelände definierten Schutzbereiche und auch innerhalb der in der NfL II 37/00 definierten Standardplatzrunde der Piste 19 für Motorflugzeuge.
Zusammenstoßwarnsysteme
In der Schweiz werden seit dem Jahr 2016 auf ca. 40 Modellfluggeländen spezielle Warngeräte verwendet, die mit FLARM-Geräten in Luftfahrzeugen kommunizieren. Diese Geräte warnen den Fernpiloten eines Flugmodells, wenn sich ein entsprechend ausgerüstetes Luftfahrzeug (Segelflugzeug, Flugzeug, Hubschrauber) dem Modellflug-Gelände nähert. Radius und Höhe werden für das jeweiligen Gelände vordefiniert. Durch entsprechende Einstellungen kann auch der anfliegende Pilot im Cockpit auf das Modellfluggebiet aufmerksam gemacht werden.
Beurteilung / Allgemeines
Die Auswertung der BFU-Datenbank zeigt, dass die Häufigkeit einer Kollision zwischen einem unbemannten und einem bemannten Luftfahrzeug mit 3 Ereignissen in 7 Jahren sehr gering ist. In Verbindung mit den 5 000 000 Flügen, die laut statistischem Bundesamt ungefähr pro Jahr in Deutschland mit zivilen bemannten Luftfahrzeugen durchgeführt werden, ergibt sich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von ungefähr 1×10-7. Auch die Auswirkungen einer solchen Kollision sind für das bemannte Luftfahrzeug eher gering. Das Risiko eines solchen Ereignisses ist somit insgesamt als sehr gering zu betrachten. Die Untersuchung des Unfalls zeigt, dass es zurzeit nur bedingt geeignete Sicherheitsbarrieren gibt, um solche Ereignisse zu verhindern. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zunahme von Flügen unbemannter Luftfahrzeuge, ist es daher überlegenswert, funktionierende Sicherheitsbarrieren zu schaffen. Der Pilot der DR 400/180 R besaß die für die Durchführung des Fluges erforderlichen Lizenzen und Berechtigungen. Aufgrund der Anzahl der durchgeführten Schleppflüge ist davon auszugehen, dass er routiniert und mit der Umgebung des Segelfluggeländes vertraut war. Der Fernpilot des Flugmodells verfügte über eine langjährige Erfahrung und es ist davon auszugehen, dass er das Flugmodell routiniert steuerte.
Schlussfolgerungen
Zu der Kollision zwischen der DR 400/180 R und dem Flugmodell kam es, da der Schleppzug in den Flugraum des Modellfluggeländes einflog, der Fernpilot den sich annähernden Schleppzug nicht bemerkte und somit auch keine Maßnahmen ergreifen konnte, um ihm auszuweichen.
Zu dem Ereignis beigetragen haben, dass
- der Fernpilot auf das Steuern seines Flugmodells fokussiert war und somit eine Luftraumbeobachtung nur eingeschränkt möglich war,
- das Geräusch des Zweitaktmotors des Flugmodells am Standort des Fernpiloten wahrscheinlich das Geräusch des sich annähernden Schleppzuges überdeckte,
- der Schleppzug sich dem Flugraum des Modellfluggeländes in einer niedrigen Höhe näherte,
- dem Piloten der DR 400/180 R die Existenz des Modellfluggeländes und des ausgewiesenen Flugraums nicht bekannt war,
- das Modellfluggelände in der Genehmigung bzw. den Nachträgen zur Genehmigung des Segelfluggeländes Reinheim keine Berücksichtigung gefunden hat und
- seitens des Piloten der DR 400/180 R nach der Sichtung des Flugmodells keine frühzeitige Maßnahme zur Vermeidung einer Annäherung eingeleitet wurde.
Sicherheitsmaßnahmen
Im November 2023 haben der Betreiber des Segelfluggeländes und der des Modellfluggeländes eine Betriebsabsprache getroffen, die ein verbessertes Situationsbewusstsein bei den Nutzerinnen und Nutzern der beiden Gelände gewährleisten soll. Quelle: ‚BFU, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung‚.