Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat kürzlich eine Information veröffentlicht, die wichtige Aspekte im Umgang mit Notsendern, den sogenannten Emergency Locator Transmitters (ELT), zusammenfasst. Diese Hinweise sind für alle Halter von Luftfahrzeugen von Bedeutung, um im Notfall eine schnelle und effektive Rettung zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Wartung und Batteriewechsel von festinstallierten ELTs
Ein zentraler Punkt ist die Instandhaltung der fest im Luftfahrzeug verbauten ELTs. Ist die Lebensdauer der Batterie erreicht, muss diese zwingend ausgetauscht werden. Das LBA stellt klar, dass ein solcher Wechsel nur gemäß den Vorgaben des ELT-Herstellers, wie sie im Component Maintenance Manual (CMM) beschrieben sind, erfolgen darf. Es dürfen ausschließlich die dort spezifizierten, zugelassenen Ersatzbatterien verwendet werden, für die in der Regel eine EASA Form 1 Bescheinigung erforderlich ist. Die Verwendung von nicht-zertifizierten Alternativen ist unzulässig.
Je nach Herstellervorgabe kann nach dem Batteriewechsel ein einfacher Funktionstest nicht ausreichen. Oftmals ist eine vollständige Überprüfung und Diagnose durch einen autorisierten Fachbetrieb notwendig, an den das Gerät eingeschickt werden muss.
Alternative: Personal Locator Beacons (PLB)
Unter bestimmten Bedingungen ist der Einsatz eines mobilen Personal Locator Beacons (PLB) anstelle eines festeingebauten ELT erlaubt. Dies gilt für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit nicht-komplizierten, motorgetriebenen Luftfahrzeugen, die eine maximale Fluggastsitzanzahl von sechs Personen nicht überschreiten. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das PLB während des Fluges von einem Besatzungsmitglied oder einem Passagier am Körper getragen wird.
Registrierung: Zuständigkeiten und Datenaktualität
Die korrekte und aktuelle Registrierung des Notsenders ist entscheidend für die Rettungs-Kette. Das LBA weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten für die Registrierung unterschiedlich sind:
Eine alleinige Registrierung bei Cospas-Sarsat ist für festinstallierte ELTs nicht ausreichend. Halter müssen zudem sicherstellen, dass ihre Kontakt- und Luftfahrzeug-Daten stets aktuell sind. Besonders bei einem Halterwechsel ist eine Anpassung der Registrierungsdaten erforderlich, da dies bei der Umschreibung des Luftfahrzeugs nicht automatisch geschieht.
Technische Anforderungen an die Frequenzen
Moderne ELTs und PLBs müssen in der Lage sein, gleichzeitig auf den Frequenzen 406 MHz (für die Satellitenortung) und 121,5 MHz (für die Peilung durch Rettungskräfte vor Ort) zu senden. Ältere Geräte, die nur eine dieser Frequenzen unterstützen, erfüllen die aktuellen Anforderungen nicht mehr und sind nicht zulässig.
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Ich kann nicht nachvollziehen, was das LBA schreibt. Ich rate dringend vor der Verwendung von PLB’s in Deutschland ab. Auf der Seite https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/_faq2/faq-table5.html
der Bundesnetzagentur steht:
„Ich möchte eine PLB anmelden. Ist dies möglich?
In Deutschland ist keine Registrierung möglich. Notfallalarmierungen durch PLBs sind in der bestehenden Rettungskette nicht vorgesehen.“
Wie kommt das LBA zu einer anderen Aussage?
Hallo Stefan. Hier ist der Originaltext des LBA:
Einsatz eines PLB
Der Einsatz eines PLB als Alternative zum festeingebauten ELT ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist jedoch der nichtgewerbliche Flugbetrieb mit „anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen“. Zudem darf die bauartbedingte höchstzulässige Fluggastsitzanzahl von sechs Personen nicht überschritten werden. Es muss sichergestellt sein, dass das PLB am Körper eines Besatzungsmitgliedes oder eines Passagiers getragen wird. Dies gilt auch für ein Survival ELT (ELT(S)).
Registrierung eines ELT / PLB
Die Registrierung eines ELT erfolgt bei der Verkehrszulassung des Luftfahrt-Bundesamtes. Eine alleinige Registrierung bei anderen Anbietern (z. B. Cospas-Sarsat.int) ist nicht ausreichend. Weiterführende Infos erhalten Sie unter:
https://www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/FAQ/Luftfunkstelle/Luftfunkstelle_node.html
Ein PLB kann beim Luftfahrt-Bundesamt nicht registriert werden. Hierfür steht Ihnen der Service der britischen Küstenwache oder von Cospas-Sarsat zur Verfügung.
Weiterführende Infos erhalten Sie unter: https://www.gov.uk/register-406-beacons und https://www.cospas-sarsat.int/en/
-> Webseite: https://www.lba.de/DE/Technik/Fachthemen/ELT/ELT_node.html