Kreis Wesel trennt sich vom Flugplatz „Schwarze Heide“

Nach jahrzehntelangen Debatten verkauft der Kreis Wesel seine 20 Prozent am Zuschussgeschäft Flugplatz Schwarze Heide. Das sind die Bedingungen. Eine jahrzehntelange Diskussion hat jetzt ein Ende gefunden: Der Kreis Wesel wird seine 20 Prozent am Flugplatz Schwarze Heide in Hünxe verkaufen. Das hat der Kreistag mehrheitlich in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Der Plan: Der Kreis Wesel bietet seine Anteile der Gemeinde Hünxe an, die somit die Möglichkeit hat, so viel davon zu kaufen wie sie will und kann. Was dann übrig bleibt, geht an private Investoren, eventuell auch an Bottrop. Hintergrund dieser Lösung ist, dass Hünxe und Bottrop eine Sperrminorität der Anteile halten wollen, sie können somit weiterhin Einfluss auf die Entwicklung am Flugplatz Schwarze Heide nehmen. Und im Zweifel unerwünschte Ziele unterbinden.

Schermbeck soll einen Platz im Lärmbeirat bekommen
Zudem wird der Kreis Wesel seinen Platz im Lärmbeirat des Flugplatzes künftig der Gemeinde Schermbeck überlassen. Die hat zwar keine Anteile am Flugplatz, leidet aber vor allem im Bereich Gahlen unter dem Fluglärm – vor allem die Kunstflugübungen zerren an den Nerven der Anwohner dort sowie in Hünxe und Kirchhellen. Der Entscheidung vorausgegangen waren zahlreiche Gespräche und juristische Fachgutachten: Der Kreis Wesel will für die wirtschaftlichen Risiken des Flugbetriebes nicht in die Verantwortung genommen werden. Die nun gefundene Lösung sei mit allen Beteiligten besprochen worden, auch mit den Privatinvestoren. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, diese Lösung nun schriftlich vorzubereiten. Bevor es zum Geschäft kommt, muss die Gemeinde Hünxe über ihre gewünschten Anteile beraten und beschließen. Aktuell halten noch die Kommunen Hünxe, Dinslaken, Voerde, Bottrop sowie der Kreis Wesel 85 Prozent der Anteile an der Fluggesellschaft – die übrigen 15 Prozent halten private Investoren. Dinslaken will sich von seinen Anteilen trennen, auch die Stadt Voerde will diesen Weg gehen. Quelle: ‚NRZ‚.

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