Die AOPA Niederlande schlägt vor, die Flugplan-Pflicht für Flüge in die umliegenden Länder in bestimmten Fällen abzuschaffen. Diesem Antrag wurde stattgegeben – allerdings, ohne ein verbindliches Einführungsdatum zu publizieren. Die Vorschriften sollen geändert werden. Als Pilot/-in können sich weiter einen Flugplan einreichen, etwa bei der DFS oder bei Skybriefing (vorher Konto anlegen). Es kann ja gute Gründe dafür geben. Dazu wird in der Entscheidung Folgendes beschrieben: Wenn kein Flugplan erforderlich ist, bleibt das Einreichen des Fluplanes eine Empfehlung, wenn man Fluginformations- oder Alarmierungsdienste nutzen möchte, um einen SAR-Einsatz zu erleichtern.
Für VFR-Flüge in einen oder aus einem Staat innerhalb des Schengen-Raums wäre dann kein Flugplan mehr erforderlich, es sei denn:
b) der Flug durchquert den Luftraum eines Staates außerhalb des Schengen-Raums; oder
a) der betreffende Staat hat eine Flugplanpflicht für VFR-Flüge
c) die Einreichung eines Flugplans ist gemäß Abschnitt SERA.4001, Teil b, Unterabschnitte 1, 3, 4 und 6, der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 erforderlich.
Schengen-Länder sind Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“. Quelle: ‚IAOPA Europe‚.