Kägiswil: Umnutzungsverfahren gescheitert

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Gesuch der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) für die zivile Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil abgelehnt. Grund dafür sind fehlende Einverständnis-Erklärungen von Grundeigentümern.

Die FGOW betreibt den Flugplatz Kägiswil im Kanton Obwalden für die Pilotenausbildung und den Sportflug. Im Mai 2021 reichte die Genossenschaft ein Gesuch zur Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz ein. Während der öffentlichen Auflage gingen 21 Einsprachen ein, darunter von mindestens zwei Grundeigentümern im Flugplatz-Perimeter, die ihre Zustimmung verweigerten. Auch eine Privatperson lehnte das Überflugrecht ab.

Da die FGOW die notwendigen Einverständnis-Erklärungen nicht erbringen konnte, wies das BAZL im Dezember 2023 an, diese nachzureichen. Eine Beschwerde der FGOW dagegen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Das Umnutzungsverfahren gilt damit als gescheitert. Das BAZL stellte den Parteien am 15. Juli 2026 die entsprechende Verfügung zu. Gegen den Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

Projektänderungen nicht bewilligungsfähig

Um die Zustimmung der beiden einsprechenden Grundeigentümer zu umgehen, versuchte die FGOW, das Projekt anzupassen. Geplant waren die Verkleinerung des Flugplatzperimeters, eine Verkürzung der Piste sowie geänderte An- und Abflugrouten. Das BAZL stufte diese Anpassungen jedoch als wesentliche Projektänderungen ein. Da sie nicht Teil des ursprünglichen Gesuchs waren und nicht neu aufgelegt wurden, konnten sie im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Zudem wies das BAZL die Argumentation der FGOW zurück, wonach eine Umnutzungsbewilligung nicht erforderlich sei. Die Genossenschaft hatte geltend gemacht, dass eine Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1972 rein ziviler Natur und unbefristet sei. Das BAZL hielt jedoch fest, dass diese Bewilligung nie auf die FGOW übertragen wurde.

(Keine) Auswirkungen auf die Rega

Bisher nutzte die FGOW das Gelände aufgrund eines Baurechtsvertrags mit armasuisse. Dieser Vertrag läuft Ende September 2026 aus. Armasuisse wird nun die Rückgabe des Geländes bis Januar 2027 regeln.

Die Entscheidung des BAZL hat auch Auswirkungen auf die Pläne der Schweizerischen Rettungs-Flugwacht (Rega). Die Rega beabsichtigt, auf dem Gelände in Kägiswil ihre neue nationale Einsatzzentrale sowie eine Basis für die Helikopterwartung zu errichten. Die Piste wird dafür nicht benötigt und soll zurückgebaut werden. Die Rega teilte mit, dass der Entscheid des BAZL ihre Pläne nicht ändere. Entscheidend sei nun der Bundesrat, der bis Ende Jahr darüber befinden soll, ob der Flugplatz künftig als ziviler Heliport genutzt werden kann.


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