Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) hat beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Das BAZL hatte das Gesuch für die zivile Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil im Juli 2026 abgewiesen. Mit der Beschwerde wird der Streit über die Voraussetzungen für einen zivilen Flugbetrieb nun gerichtlich weitergeführt.

Streit um Zustimmungen und frühere Bewilligung
Die FGOW beanstandet nach Angaben des Aero-Clubs der Schweiz zwei Punkte. Erstens seien die vom BAZL geforderten Zustimmungen von Grundeigentümern bereits durch Verträge oder grundbuchrechtlich eingetragene Dienstbarkeiten abgesichert. Darüber hinaus seien einzelne Zustimmungen infolge von Anpassungen am Projekt nicht mehr erforderlich.
Zweitens verweist die Genossenschaft auf eine zivile Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1972. Der Bund hatte damals den ehemaligen Militärflugplatz zur zivilen Nutzung umgewidmet; Bewilligungs-Inhaber war der Aeroclub Zentralschweiz. Aus Sicht der FGOW fehlen gesetzliche Voraussetzungen, um diese Bewilligung zu entziehen. Sie stellt deshalb auch die Notwendigkeit des vom BAZL verlangten Umnutzungsverfahrens infrage.
Das BAZL hatte die gegenteilige Auffassung vertreten. Wie wir im Beitrag „Kägiswil: Umnutzungs-Verfahren gescheitert“ berichteten, sah die Behörde die erforderlichen Einverständnis-Erklärungen nicht als erbracht an. Von der FGOW vorgeschlagene Änderungen – unter anderem ein kleinerer Flugplatzperimeter, eine kürzere Piste und angepasste An- und Abflugrouten – wurden als wesentliche Projektänderungen bewertet, die im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt werden könnten. Zudem hielt das BAZL fest, dass die Bewilligung von 1972 nie auf die FGOW übertragen worden sei.
Mehrere Nutzungsinteressen am Standort
Die Beschwerde betrifft einen Standort, dessen Zukunft seit längerem Gegenstand politischer und luftfahrtrechtlicher Diskussionen ist. Im Mai überreichten Vertreter von AeCS, Verband Schweizer Flugplatzhalter und FGOW der Bundeskanzlei eine Petition mit 10.820 Unterschriften für den Erhalt des Flugplatzes. Details dazu finden Sie im Beitrag „Petition für Flugplatz Kägiswil eingereicht„.
Parallel verfolgt die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega Pläne für einen neuen Hauptsitz in Kägiswil. Vorgesehen sind unter anderem Helikopterwartung, Verwaltung und eine nationale Einsatzzentrale. Die Rega benötigt dafür keine Piste; nach dem BAZL-Entscheid erklärte sie im Juli, dass ihre Planung davon nicht betroffen sei. Wir haben diese Standortpläne damals im Beitrag „Rega will neuen Hauptsitz in Kägiswil“ vorgestellt.
Mit der Beschwerde ist noch kein Entscheid über die künftige Nutzung des Flugplatzes verbunden. Das Bundesverwaltungsgericht wird zunächst die Einwände der FGOW gegen die BAZL-Verfügung prüfen. Davon hängt ab, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen das Verfahren für einen zivilen Flugbetrieb in Kägiswil fortgesetzt werden kann.
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