Jubiläum in Altenrhein darf abheben

Die Hängepartie um die Jubiläums-Airshow am Flugplatz St. Gallen-Altenrhein hat ein Ende gefunden. Einen Tag vor Ablauf der von den Organisatoren gesetzten Frist hat die Vorarlberger Landesregierung am 19. Februar 2026 ihre grundsätzliche Zustimmung zu der Veranstaltung erteilt. Damit scheint der Weg für das grosse Fest vom 28. bis 30. August 2026 frei zu sein. Die Zustimmung ist jedoch an Bedingungen geknüpft und stösst bei den direkt betroffenen österreichischen Gemeinden auf Kritik.

Entscheidung unter Auflagen
Nach wochenlanger Unsicherheit und intensiven Verhandlungen hinter den Kulissen gab die Vorarlberger Landesregierung grünes Licht für die Flugvorführungen. Die Zustimmung erfolgte unter der Bedingung, dass die Flugzeiten der Düsenjets der Patrouille Suisse auf zweimal 30 Minuten (statt der geplanten 40 Minuten) reduziert werden und der Überflug von Siedlungsgebieten möglichst vermieden wird. Diese Auflagen sollen in die finale Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in der Schweiz und dem zuständigen österreichischen Verkehrsministerium aufgenommen werden. Die Organisatoren und der Flughafenbetreiber zeigten sich erleichtert über den positiven Bescheid.

Kritik aus den Rheindelta-Gemeinden
Die Freude der Veranstalter wird jedoch vom Unmut der Bürgermeister der direkt betroffenen Rheindeltagemeinden Gaißau, Höchst und Fußach getrübt. In einer gemeinsamen Aussendung werfen sie der Vorarlberger Landesregierung vor, sie übergangen und hintergangen zu haben.

Die Gemeindevertreter kritisieren, dass sie sich mehrfach klar gegen eine Lockerung des Staatsvertrags ausgesprochen hätten. Ihre Bedenken bezüglich Lärmbelastung, Sicherheitsrisiken und der Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebiets Rheindelta seien von der Landesregierung zuwenig gewürdigt worden. Die Darstellung des Landes, es habe eine Abstimmung gegeben, wird von den Bürgermeistern bestritten.

Ausblick und offene Fragen
Obwohl die Zustimmung aus Vorarlberg vorliegt, ist der Prozess noch nicht gänzlich abgeschlossen. Die finale Entscheidung liegt nun beim zuständigen Bundesministerium in Wien, da es sich um einen Staatsvertrag handelt. Üblicherweise folgt der Bund der Empfehlung des Landes, doch da die Landesregierung diesmal gegen die explizite Haltung der betroffenen Gemeinden entschieden hat, bleibt eine gewisse Unsicherheit.

Zudem steht die formelle Genehmigung durch das UVEK in Bern noch aus. Die Organisatoren müssen nun in der Detailplanung nachweisen, wie sie die Auflagen, insbesondere die Vermeidung von Überflügen über Siedlungsgebiete, umsetzen wollen. Flugplatz-Chef Thomas Krutzler räumte bereits ein, dass die genaue Flugroute letztlich auch von kurzfristigen Faktoren wie dem Wetter abhänge.

Heute bekannte Faktoren übersichtlich zusammengefasst:

AspektStatus / Ergebnis
Entscheidung VorarlbergZustimmung unter Auflagen
(erteilt am 19.02.2026)
AuflagenReduzierung der Flugzeit auf 2x 30 Min.; Vermeidung von Überflügen über Siedlungsgebiete
Reaktion OrganisatorenErleichterung; Start der Detailplanung und des Ticketverkaufs
Reaktion Rheindelta-GemeindenKritik; fühlen sich übergangen
Nächste SchritteFinale Entscheidung durch Bundesministerium in Wien; Genehmigung durch UVEK in Bern

Entdecke mehr von

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert