Instabiler F-Schlepp

Kurzdarstellung
Am 12.07.2020 startete ein Segelflugzeug mittels Flugzeugschlepp vom Flugplatz Linz-Ost. Dabei überstieg das Segelflugzeug mehrmals das Schleppflugzeug. Nachdem die Sollbruchstelle des Schleppseils gerissen war, stürzte das Segelflugzeug in einen Fluss.

Ereignisse und Flugverlauf
Am 12.07.2020 um ca. 12:21 Uhr UTC startete der Pilot mit dem Segelflugzeug mittels Flugzeugschlepp auf der Betriebspiste 33 vom Flugplatz Linz-Ost LOLO in nördliche Richtung. Da das Segelflugzeug über keine Bugkupplung verfügte, wurde es mittels der Schwerpunktkupplung mit dem Schleppseil verbunden.

Kurz nach dem Abheben überstieg das Segelflugzeug die Schleppmaschine laut einem Augenzeugen in einem „sehr steilen Winkel“ und befand sich in weiterer Folge in deutlich überhöhter Position hinter dem Schleppflugzeug. Das Schleppflugzeug hielt die vorgesehene Flugbahn bzw. den „normalen“ Steigflug für den Flugzeugschlepp weiterhin ein. Der Pilot des Segelflugzeuges versuchte durch Drücken am Steuerknüppel die zu hohe Position des Luftfahrzeuges zu korrigieren. Dabei wurde das Segelflugzeug jedoch zu tief unter dem Schleppflugzeug positioniert. Der Pilot des Segelflugzeuges versuchte durch Ziehen am Steuerknüppel dies abermals zu korrigieren. Es gelang jedoch nicht, das Segelflugzeug in einer stabilen Flugbahn hinter dem Schleppflugzeug zu etablieren und die Pendelbewegung des Über- bzw. Unterfliegens der „normalen“ Flugbahn im Steigflug des Flugzeugschlepps wiederholte sich insgesamt drei Mal.

Als sich die Schleppmaschine auf einer Höhe von ca. 50 Meter über Grund befand, leitete der Pilot des Schleppflugzeuges eine Rechtskurve ein, um nicht mit einer vorhandenen Hochspannungsleitung zu kollidieren (normales Abflugverfahren am Flugplatz Linz Ost). Das Segelflugzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt wieder in deutlich überhöhter Position hinter der Schleppmaschine in bereits annähernd überzogenem Flugzustand. Um die Pendelbewegung zu korrigieren, betätigte der Pilot des Segelflugzeuges die Bremsklappen. Aufgrund dieses Manövers riss jedoch die Sollbruchstelle des Schleppseiles. Dadurch kam es beim Segelflugzeug zu einem raschen Geschwindigkeitsverlust und in weiterer Folge zu einem Strömungsabriss über die rechte Tragfläche und das Luftfahrzeug stürzte daraufhin in die Donau. Der Pilot des Segelfliegers wurde durch den Unfall schwer verletzt.

Flugunfall-Information
Die Flugunfalluntersuchungsstelle beim Luftfahrt-Bundesamt hat im Mai 1987 eine Flugunfall-Information (V 64) veröffentlicht. Darin wird auf Tödliche Unfälle beim F-Schlepp durch Flugbahnschwingungen eingegangen.

Es werden auch einige Hinweise für die Einhaltung der richtigen Position hinter der Schleppmaschine gegeben:

  • Nach dem Abheben das Segelflugzeug nicht zu hoch steigen lassen (zügige, kleine Steuerausschläge).
  • Steuerkorrekturen gefühlvoll durchführen und mit dem Schleppflugzeug „mitsteigen“.
  • Schleppflugzeug im Flug am Horizont halten.
  • Bei langen Schleppseilen und böigem Wetter nicht überreagieren.
  • In extremen Hochlagen können auch die Bremsklappen kurzzeitig eingesetzt werden.

Erkennt der Segelflugzeugführer, dass er in Bodennähe durch die auftretenden Flugbahnschwingungen überfordert ist, rechtzeitig ausklinken und landen.

Auswertung
Kurz nach dem Abheben überstieg das Segelflugzeug die Schleppmaschine und befand sich in weiterer Folge in deutlich überhöhter Position hinter dem Schleppflugzeug. Als der Pilot des Segelflugzeuges dies erkannte, versuchte er die überhöhte Position des Seglers durch das Drücken am Steuerknüppel zu korrigieren. Dabei kam er mit seinem Luftfahrzeug zu tief und zog am Steuerknüppel, um seine Position hinter der Schleppmaschine abermals zu korrigieren. Es gelang ihm jedoch nicht, das Segelflugzeug in eine stabile Flugbahn hinter der Schleppmaschine zu bringen. Insgesamt wiederholte sich diese Pendelbewegung drei Mal. Der Pilot der Schleppmaschine konnte mit seinem Luftfahrzeug den für den Steigflug geplanten vorgesehenen Flugplan einhalten. Daher entschied er sich die Verbindung zum Segelflugzeug, welches mittels Schleppseil mit der Schleppmaschine verbunden war, nicht zu trennen. Auf einer Höhe von ca. 50 Meter über Grund leitete der Pilot des Schleppflugzeuges eine Rechtskurve ein, um nicht mit einer Hochspannungsleitung zu kollidieren. Dieses Manöver gehört zum normalen Abflugverfahren am Flugplatz Linz Ost.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Segelflugzeug erneut in deutlich überhöhter Position hinter der Schleppmaschine in bereits annähernd überzogenem Flugzustand. Der Pilot des Segelflugzeuges betätigte daraufhin die Bremsklappen, um die Pendelbewegung zu korrigieren. Dadurch riss die Sollbruchstelle des Schleppseiles und es kam zu einem raschen Geschwindigkeitsverlust am Segelflugzeug. In weiterer Folge riss die Strömung über die rechte Tragfläche ab und das Luftfahrzeug stürzte in die Donau. Der Pilot der Schleppmaschine landete die Schleppmaschine am Flugplatz Linz-Ost.

Schlussfolgerungen
Das Segelflugzeug war ordnungsgemäß in Österreich registriert und zugelassen.

  • Aufgrund der durchgeführten Erhebungen und der vorliegenden Ergebnisse können vorbestandene technische Mängel des Luftfahrzeuges ausgeschlossen werden.
  • Es ist davon auszugehen, dass sich die Schwerpunktlage innerhalb der zulässigen Werte befand.
  • Der Pilot war im Besitz der erforderlichen Lizenzen mit den entsprechenden gültigen Berechtigungen.
  • Die Flugerfahrung des Piloten auf der Flugzeugtype war gering.
  • Zum Unfallzeitpunkt herrschten am Unfallort für einen Flug nach Sichtflugregeln geeignete Wetterbedingungen.
  • Da das Segelflugzeug über keine Bugkupplung verfügte, war es mittels der Schwerpunktkupplung mit dem Schleppseil verbunden.
  • Dem Piloten des Segelfliegers war es nicht möglich, eine stabile Flugbahn zu finden. Durch die Pendelbewegung riss die Sollbruchstelle des Schleppseils und das Segelflugzeug stürzte in einen Fluss.
  • Der Pilot des Segelflugzeuges wurde durch den Aufprall schwer verletzt.
  • Die Schleppmaschine landete ohne weitere Vorkommnisse am Flugplatz Linz-Ost.
  • Die Flugunfalluntersuchungsstelle beim Luftfahrt-Bundesamt hat im Mai 1987 eine Flugunfall-Information (V 64) veröffentlicht, welche sich mit tödlichen Unfällen beim F-Schlepp durch Flugbahnschwingungen befasst.

Wahrscheinliche Ursachen

  • Pendelbewegung des Segelflugzeuges während des F-Schlepp

Wahrscheinliche Faktoren

  • Geringe Höhe des Segelflugzeuges über Grund.

Quelle und vollständiger Bericht:
Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (Österreich)

Kommentar verfassen