Im Oktober 2018 wurde am Flugplatz Schönhagen ein zwölf Jahre dauerndes Verfahren erfolgreich beendet und der Instrumentenflugbetrieb aufgenommen. Doch seit Einführung des IFR-Betriebs musste, um Konflikte mit dem Flugverkehr am BER zu vermeiden, für alle IFR-Flüge in Schönhagen eine PPR-Genehmigung durch die Flow Management Position (FMP) der DFS in Bremen eingeholt werden. FMP genehmigte maximal zwei Anflüge und zwei Abflüge pro Stunde. Da die Genehmigung oft erst drei Stunden vor Abflug erteilt wurde, war eine zuverlässige Planbarkeit vieler Flüge unmöglich. Wer bei fehlender PPR-Genehmigung IFR nicht canceln konnte, musste nach Schönefeld ausweichen.
Von Anbeginn wurde viel um diese Auflage gestritten. Das hat nun ein Ende: Nachdem die PPR-Regelung bereits vor zwei Jahren für Abflüge entfallen war, wird sie ab 20. Februar nunauch für alle Anflüge ersatzlos gestrichen. Die DFS konnte seit der Eröffnung des Internationalen Flughafens BER ausreichend Betriebserfahrungen sammeln, um die Wechselwirkungen der beiden benachbarten Flugplätze auch ohne die PPR-Regelung sicher handhaben zu können. Quelle: ‚Flugplatz Schönhagen‘.