Ein Absetzflugzeug des Typs PAC 750XL ist am 18. Februar 2024 beim Flugplatz Grenchen abgestürzt, nachdem einer der Fallschirmspringer vom versehentlich ausgelösten Notschirm aus dem Absetzflug gerissen wurde und bei der Kollision mit dem Flugzeug dessen Höhenruder abriss.
Unfallhergang
Das Flugzeug mit dem Kennzeichen HB-TCP, betrieben vom Verein Skydive Grenchen, startete um 12:48 UTC mit dem Piloten und elf Fallschirmspringern an Bord. Nach einem rund 14-minütigen Steigflug erreichte die Maschine die Absetzhöhe von circa 3700 Metern über Grund. Nachdem neun Springer das Flugzeug planmässig verlassen hatten, bereitete sich die letzte Zweiergruppe auf den gemeinsamen Absprung vor.

In diesem Moment kam es beim hinteren der beiden Springer zu einer ungewollten Öffnung seines Notschirms. Der sich entfaltende Schirm zog den Mann schlagartig aus dem Flugzeug. In der Folge kollidierte der Fallschirm-Springer mit dem Höhenruder der Maschine, welches durch die Wucht des Aufpralls vollständig vom Rumpf abgetrennt wurde.
Das Flugzeug war dadurch augenblicklich unkontrollierbar und ging in einen steilen Sinkflug über. Der Pilot setzte noch einen Notruf ab. Rund 90 Sekunden nach der Kollision schlug die Maschine auf einem Feld auf. Der Pilot, der keinen Rettungs-Fallschirm trug, erlitt tödliche Verletzungen. Der Fallschirmspringer, dessen Notschirm sich geöffnet hatte, landete leicht verletzt.
Ursachen und Befunde
Die SUST kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Unfall direkt auf die Kollision des Fallschirmspringers mit dem Höhenleitwerk und dessen anschliessende Abtrennung zurückzuführen ist. Als ursächlich für den fatalen Ausgang wird jedoch festgehalten, dass der Pilot keinen Rettungsfallschirm trug. Dies verwehrte ihm die Möglichkeit, das unkontrollierbare Flugzeug zu verlassen. Zwischen dem Verlust der Kontrolle und dem Aufprall vergingen rund eineinhalb Minuten – ein Zeitfenster, das für einen Absprung mit Fallschirm ausgereicht hätte.
Die Untersuchung ergab keine technischen Mängel am Flugzeug oder an der Fallschirmausrüstung. Warum sich der Notschirm ungewollt öffnete, konnte nicht abschliessend geklärt werden. Der entsprechende Auslösegriff wurde nicht mehr aufgefunden.
Interessant ist der Verweis auf eine frühere Sicherheitsempfehlung: Bereits 1998 hatte das damalige Büro für Flugunfalluntersuchungen Piloten von Absetzflugzeugen empfohlen, einen Fallschirm zu tragen. Das Flugbetriebshandbuch des betroffenen Vereins enthielt jedoch keine entsprechenden Vorgaben. Die SUST hat in ihrem Flugunfall-Untersuchungs-Bericht auf Sicherheitsempfehlungen verzichtet.
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