Bisher haben diverse Landesluftfahrtbehörden die Auffassung vertreten, dass Verkehrslandeplätze für jeglichen gewerblichen Verkehr (CAT) jederzeit anfliegbar sein müssten. Dementsprechend müsse auch das dazu passende Gerät und Personal für den Feuerlösch- und Rettungsdienst während der veröffentlichten Betriebszeiten vorgehalten werden. Das ist für kleine Verkehrslandeplätze eine teilweise große Bürde. Noch interessanter wird dies bei Verkehrslandeplätzen mit kurzen Bahnen, die in den letzten Jahrzehnten überhaupt keinen CAT-Verkehr gesehen haben. Hier muss also etwas für eine Verkehrsart vorgehalten werden, die an diesen Plätzen faktisch nicht stattfindet.
Hier ist glücklicherweise die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin/Brandenburg einen großen pragmatischen Schritt gegangen:
- Für einen Verkehrslandeplatz in Brandenburg mit kurzer Bahn, hat sie eine Genehmigung zum Betrieb mit technischer Grundausstattung erteilt.
- Der Platz konnte nachweisen, dass es bisher keinerlei CAT-Verkehr am Platz gab und die Bahn durch ihre Kürze für die meisten im CAT-Verkehr eingesetzten Flugzeuge zu kurz ist.
Wir können der Behörde hier zum gezeigten pragmatischen Vorgehen nur gratulieren! Wir würden uns freuen, wenn sich eine solche Vorgehensweise auch bundesweit durchsetzen würde. Wenn jemand mehr Informationen über die Vorgehensweise etc. benötigt (z. B. um eine ähnliche Regelung für den eigenen Verkehrslandeplatz zu erreichen), möge sich gerne melden unter Tel. +49 178 4044 332. Wir stellen gerne den Kontakt zum Platzhalter her. Quelle: Guido Frey, Von-Schlechtendal-Weg 5, 33102 Paderborn, eMail: guido.frey@posteo.de. Bild: Flugplatz Meschede-Schüren.