HIER TREFFEN SICH
DIE PILOTEN
C BÜRO
Flugplatz Status:
- Der Platz ist grundsätzlich offen (wetterabhängig). Betreffend Pistenzustand im Zweifelsfall bitte vorgängig anrufen. Die Piste wird nicht aktiv von Schnee und Eis befreit.
- Das Sekretariat ist mindestens 2 Halbtage pro Woche besetzt. Der Flugbetriebsleiter (oder ein verantwortlicher Tagesfluglehrer) ist bei Flugwetter grundsätzlich vor Ort.
- Telefonisch sind wir zu normalen Bürozeiten immer erreichbar (055 / 250 50 00). Nicht dringende Anfragen bitte an flugplatzleiter@flugplatz-schaenis.ch richten.
Einschränkungen:
- Aktuell keine besonderen Einschränkungen
Aktuelles:
- Die aktuelle Preisliste 2024
- Drohnenflüge innerhalb eines 5km-Radius sind bewilligungspflichtig. Anfragen für eine Bewilligung sind über das entsprechende Formular einzureichen.
- Download-Link zum Gesuch für eine Landebewilligung (PPR)
- Bitte die angepassten Volten beachten. Insbesondere die unterschiedlichen Abkreisräume für Segelflieger und E-Hängegleiter!
Liebe Flieger-Kolleginnen und Kollegen
Wir freuen uns sehr, dass du bereits hier in Schänis fliegst – oder dich für die Ausübung deines Hobbys auf unserem wunderschönen Flugplatz interessierst. Da wir uns Mühe geben, eine ausgezeichnete Infrastruktur zur Verfügung zu stellen – und weil bei uns teilweise wirklich sehr viel los ist – haben wir hier alle Infos für dich zusammengestellt, damit du deinen Aufenthalt geniessen und du dich in unsere Abläufe möglichst reibungslos integrieren kannst.
Wir verfügen in Schänis über ein sehr gutes Verhältnis untereinander wie auch zu den umliegenden Gemeinden und Bauern und entsprechend haben wir fast keinerlei Einschränkungen. Das möchten wir so beibehalten und das bedingt, dass sich jeder Benutzer entsprechend verhält. Dazu gehört das Respektieren von Voltengeografie genau so wie ein respektvoller Umgang mit den anderen Flugplatzbenutzern.
Über allem steht natürlich die Safety – das erreichen wir, indem wir uns möglichst präzise an die Vorgaben halten welche wir hier publizieren und indem jeder Einzelne von uns mit möglichst viel “common sense” und “good airmanship” operiert – sowohl am Boden wie auch in der Luft.
Unter dem Menupunkt „Briefings“ findest Du die generellen Informationen und Abläufe welche alle Benutzer gleichermassen betreffen.
Je nachdem, mit welchem Fluggerät du bei uns fliegen willst, findest du unter dem Menupunkt „Reglemente“ Infos zu den spezifischen Sparten. Bitte beachte, dass das Lesen und Verstehen dieser Reglemente nicht nur dir selber und uns allen Sicherheit gibt, sondern dass es eine Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist.
All diese Informationen stellen wir dir der Einfachheit halber auch als „pdf“ zum Download zur Verfügung. So kannst Du sie bei Bedarf ausdrucken und dabei haben.
Sollten Fragen auftauchen, die mit diesen Informationen nicht beantwortet sind, dann kannst du dich gerne bei unserem C-Büro melden (055 250 50 00 oder info@flugplatz-schaenis.ch)
In diesem Sinne wünschen wir Dir viele schöne, erholsame und vor allem sichere Flüge!
(Dieses Dokument hier als PDF downloaden)
Prioritätensetzung
- Wir sind ein Segelflugplatz. Entsprechend hat der Segelflug grundsätzlich Vorrang vor anderen Sparten. Als Leistungszentrum Segelflug haben wir (erfreulicherweise) viel Grundschulung aber auch viele Streckenflieger – und natürlich gibt es da auch bei uns die Zeiten, wo alle „gleichzeitig“ in die Luft wollen.
- Selbstverständlich wissen das aber unsere Fluglehrer und – weil ja jeder Tag thermisch etwas anders verläuft – wird am morgendlichen Briefing zusammen festgelegt, wann die Schulung Pause macht, damit die Streckenflieger möglichst die volle Schleppkapazität zur Verfügung haben.
- Wenn man sich anständig miteinander abspricht, funktioniert das i.d.R. sehr gut. Genügend Schleppkapazität haben wir ja. Ab 2022 ersetzen wir sukzessive unsere Robins und den Bravo durch neue Schleppflugzeuge (Bristell), welche dann bis hin zum schweren Doppelsitzer alles „rausziehen“ können.
Briefing
- Das tägliche Briefing findet jeweils um 9 Uhr statt.
Von allen Piloten, die nach 9 Uhr in die Luft wollen wird erwartet, dass sie am Briefing teilnehmen. Hier gibt es ein Meteo- und NOTAM-Briefing sowie latest News und – wie oben erwähnt – die wetterabhängigen Absprachen betreffend Schulungs- respektive Streckenflug-Startfenstern. - Sollte jemand (aus “guten Gründen”) erst später auf dem Platz eintreffen, dann ist es seine eigene Verantwortung, sich via Tagesfluglehrer oder C-Büro die nötigen Informationen zu beschaffen. Ein verantwortlicher Flugdienstleiter ist an den Wochenenden festgelegt – unter der Woche ist der Tagesfluglehrer oder ein aus der Gruppe der Anwesenden bestimmter Pilot verantwortlich.
Lärmschutz
- Überflüge der bebauten Gebiete – insbesondere der Ortschaften Bilten und Schänis sowie der Einfamilienhaussiedlung am Hang nordwestlich des Pistenkopfs 16 – sind für jeglichen Motorbetrieb zwingend zu meiden (Siehe Voltenkarten).
- Zudem bitten wir alle Früh-Flieger (Ballonfahrer / Modellflieger etc.) bei der Zufahrt zum Flugplatz darauf Rücksicht zu nehmen, dass für die Bewohner des Campingplatzes kein unnötiger Lärm entsteht.
Voltengeografie und Separation
- Aufgrund der verschiedensten Benutzergruppen und deren individuellen Flugwegen und Höhen sollen die jeweiligen Volten möglichst genau eingehalten werden. Die Voltenkarte zeigt euch, wie verschachtelt die Lufträume und Volten bei uns sind.
- Das alles ist kein Problem, wenn:
- Jeder Pilot sich dessen bewusst ist und er „seine“ Volte möglichst exakt fliegt
- Jeder Pilot aufmerksam am Funk auf der Platzfrequenz mithört und sich so ein Bild macht, was gerade sonst noch im Luftraum über Schänis abläuft
- Jeder Pilot aktiv am richtigen Ort (siehe Voltenkarte und Punkt „Flugfunk“ unten) seine Position und Absicht bekannt gibt. Das kann bei uns problemlos auf Deutsch oder auf Englisch erfolgen.
Flugfunk
- Flugfunk ist aus den oben genannten Gründen grundsätzlich obligatorisch. An- und Abflug sowie Bewegungen auf dem Boden erfolgen für motorisierte Flugzeuge ausschliesslich mit Funk.
- Das Kreuzen der Pisten (auch das Schieben des Segelflugzeuges zum Startplatz) darf ebenfalls nur mit eingeschaltetem Funk erfolgen.
- Pflichtmeldungen für Segelflieger und E-Hängegleiter sind der Einflug in den Abkreisraum und der Beginn des Downwindes.
- Motorflieger melden sich Reichenburg / Ziegelbrücke und dann „Sector Whiskey“ (siehe Anflugkarte)
Gebühren und Bezahlmöglichkeiten
- Die Landegebühr ist gemäss aktueller Preisliste zu bezahlen. Sie setzt sich zusammen aus CHF 1.—für den Flugplatzverein plus der jeweiligen Gebühr. Quittungen können nicht ausgestellt werden.
- Bitte den Betrag im C-Büro, 1. Stock, in einem Couvert (mit allen nötigen Angaben gemäss der Vorlage) in den Briefkasten legen.
- Eine selbständige Zahlung mit TWINT ist neu ebenfalls möglich. Der TWINT-QR-Code liegt im C-Büro auf. Du kannst diesen mit deiner TWINT-App scannen und dann den Betrag direkt eingeben und bezahlen. Damit wir wissen, von wem diese Zahlung erfolgt ist, musst du direkt in der App deine persönlichen Daten eingeben.
- Eine Zahlung mit Kreditkarte geht auch, aber nur, wenn das Büro besetzt ist.
- Solltest Du weitere Leistungen (z. Bsp. Camping) von uns beziehen, kannst Du diese ebenfalls genau auf demselben Weg abrechnen und bezahlen.
Campingplatz
- Siehe separates Briefing
Bei Problemen
- Grundsätzlich im C-Büro (+41 55 250 50 00) oder beim verantwortlichen Tagesfluglehrer / FDL melden. Ein Flugbetriebsordner mit allen notwendigen Informationen liegt im C-Büro auf.
(Dieses Dokument hier als PDF downloaden)
Bewilligung:
Wer als Gastpilot in Schänis mit seinem eigenen Segelflieger fliegen möchte, ruft vorgängig unser Sekretariat an und meldet sich an. In der Regel haben wir genug Platz. Falls ganze Fluggruppen oder Vereine für eine begrenzte Zeit ab Schänis fliegen möchten, braucht das eine Bewilligung des Flugplatzleiters (flugplatzleiter@flugplatz-schaenis.ch).
Benützung der Infrastruktur:
- Nach der Ankunft bitte im C-Büro anmelden. Dort liegt die Liste mit den freien Anhängerplätzen auf. Bitte den Anhänger nicht einfach auf einen scheinbar „unbesetzten“ Platz stellen.
- Campingplatz: siehe eigenes Briefing
- Vor der Abreise kann man dann alle Gebühren (gem. aktueller Preisliste) im C-Büro auf einem speziell dafür vorgesehenen Couvert analog der aufliegenden Vorlage zusammenfassen und bezahlen (siehe “Flugbetrieb“).
Ausrüstung:
- Für alle Segelflieger ist die Ausrüstung mit einem FLARM obligatorisch, um in Schänis fliegen zu können.
- Die Benutzung eines eingebauten Transponders ist ebenfalls obligatorisch (gem. EASA SERA-13001).
- Das Mitführen eines ELT (oder PLB) ist in Schänis sehr erwünscht. Ein persönliches SPOT-Gerät ist in Schänis nicht Pflicht aber natürlich eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Sicherheit.
Abrechnung der Schlepps:
- Jeder Schlepp bedingt eine vorgängige Erfassung der persönlichen Daten im „Airmanager“ (via „Beitrittsgesuch“), damit unser Sekretariat die Rechnung verschicken kann. Dazu kann man sich selbständig über den folgenden Link anmelden:
https://login.flugplatz-schaenis.ch/ - Bei Problemen hilft unser Sekretariat gerne weiter. (Eine Landung von extern mit anschliessendem Abholen des Flugzeuges im Anhänger ist übrigens kostenlos und wird nicht erfasst.)
Voltengeografie und Funkmeldungen:
- Die Voltengeografie ist gemäss den Voltenkarten möglichst genau einzuhalten und die vorgeschriebenen Meldepunkte sind unbedingt zu beachten (z. Bsp. „HB-1234: Abkreisraum auf xxx Meter“ und „HB-1234: Downwind Piste 34R – Fahrwerk ausgefahren und verriegelt“)
- Insbesondere wenn mehrere Flugzeuge im Abkreisraum sind, soll das jeweils unterste Flugzeug nicht unnötig verzögern (oder gar noch Aufwind ausfliegen..) sondern zügig landen, sobald eine der beiden Pisten frei ist.
Am Boden:
- Auf der Piste anhalten (nicht ins Gras rollen, da die Wiesen zu weich und sumpfig sind!) und den Flieger dann zügig wegschieben
- Den Flieger nicht alleine in die Warteschlange für die Startaufstellung schieben (auf der Westseite geht es bergauf) und beim ersten Mal nach Möglichkeit einen „local Pilot“ als Hilfe nehmen. Der weiss, wie es geht.
- Der Funk muss dabei immer auf der Platzfrequenz eingeschaltet sein und beide Seiten sind vor dem Queren der Piste zu checken. Bei Schulbetrieb und entsprechendem Wind landen unsere Doppelsitzer gerne gegen die Startrichtung, damit sie nach der Landung nicht zurückschieben müssen.
- Bevor ein Flugzeug an den Start geschoben wird, muss man sich vergewissern, dass kein Flugzeug im Anflug bzw. im Abkreisraum ist, oder das die Piste 34R frei ist“.
Bereitstellungsplätze am Pistenkopf 34L:
Am Pistenkopf 34L gibt es 2 “Bereitstellungsplätze”. Dort gilt Folgendes:
- Bei Schulbetrieb muss in der Regel ein Platz frei sein, um Schulflugzeuge, welche gegen die Startrichtung landen oder Flugzeuge, welche kurzfristig aus der Startsequenz genommen werden müssen, aus dem Weg ziehen zu können.
- Passagierflüge – oder Eigenstarter, welche nicht vor dem Hangar einsteigen und anlassen können oder wollen – dürfen dort kurzfristig abgestellt werden – aber nur um umgehend einzusteigen und sich für den Flug bereit zu machen.
- Diese Plätze sind also keine “normalen Abstellplätze”.
Schlepprouten:
- Sind im Abflugplan (Charts) ersichtlich.
- Wichtig: Diese Routen gelten aus Lärmschutzgründen analog 1:1 auch für Eigenstarter!
Eigenstarter und Turbos:
- Für motorisierte Segelflugzeuge gilt das Reglement für den Betrieb von Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk
(Dieses Dokument hier als PDF downloaden)
Gesuch:
- Das Gesuch (PPR) für eine Landung in Schänis kann hier heruntergeladen werden. Dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben (als Scan oder Foto) per Email senden an: flugplatzleiter@flugplatz-schaenis.ch
- Mit der persönlichen Unterschrift wird bestätigt, dass das Reglement (inkl. der Vorgaben unter der Rubrik „Flugbetrieb“) gelesen und verstanden wurde. Auf das Gesuch folgt – je nach Beurteilung – eine Bewilligung per Email. Eine Landung in Schänis ohne erteilte Bewilligung ist nicht erlaubt.
Gültigkeit der Bewilligung:
- Eine erteilte Bewilligung gilt grundsätzlich für eine Landung und einen Start zu den im Gesuch genannten Zeiten. Zusätzliche Landungen und Volten sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt .
Navigation:
- Der An- und Abflug hat gemäss AIP VFR- Manual sowie den detaillierten Voltenkarten zu erfolgen. Es ist zu beachten, dass der Segel- und Schleppflugbetrieb in der Luft und auf dem Boden stets Vortritt hat.
- Die Motorflugvolte ist westlich der Piste. Der Luftraum östlich der Piste ist ausschliesslich für Segelflugzeuge und E-Hängegleiter vorgesehen.
Bei viel Verkehr im Anflug:
- Einflug über Sector “W” auf ca. 2000 ft. QNH. Wenn der Luftraum / Anflugsektor besetzt ist (Anflüge von Segelflugzeugen) Orbit left (Holding Area gem. Voltenplan) bis der Luftraum frei ist und der Anflug fortgesetzt werden kann.
- Bitte den Luftraum sorgfältig prüfen, damit nicht zwei Flugzeuge „Bauch gegen Bauch“ in den Final eindrehen!
Voltengeografie & Lärmschutz:
- Da die nördlichen Häuser der Ortschaft Schänis nicht überflogen werden dürfen, ist auf RWY 34 zwingend ein „Short Approach“ zu fliegen.
Der Righthand-Downwind auf Piste 16 hat so zu erfolgen, dass der nördliche Bach (Grenze zur Noise sensitive Area gem Voltenplan) nicht überflogen wird.
Am Boden:
- Nach der Landung 34 bei viel Anflugverkehr am Pistenkopf 16 (auf dem Turning Pad) warten, bis die Piste frei ist für den Backtrack (34L oder 34R).
- Nach der Landung bitte sofort ins C-Büro gehen und dort die Landegebühren bezahlen (gem. „Gebühren & Bezahlmöglichkeiten“ im Menupunkt „Flugbetrieb-Generell“).
Abflug:
- Nach dem Start auf Piste 34 ist die Linkskurve in den Downwind gem. Voltenkarte einzuleiten.
- Ein direkter Ausflug (straight out) ist nicht gestattet (Pisten 34 und 16).
- Nach dem Start auf Piste 16 ist frühestmöglichst die Rechtskurve Richtung Sector „W“ einzuleiten.
- ACHTUNG: Nahe Hochspannungsleitungen beachten!
Willkommen auf dem Flugplatz Schänis!
Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast und wünschen dir einen guten und angenehmen Aufenthalt bei uns. Damit du dich bei uns gleich zu Hause fühlst, haben wir hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Diese FAQ’s sowie eine Übersichtskarte findest du hier auf dem PDF.
Generelles:
- Der Flugplatz Schänis hat einen Campingplatz. Dieser ist nicht öffentlich. Er steht Flugschülern, Pilotinnen und Piloten und ihren Familien zur Verfügung.
- Du kannst bei uns auch einen (1) Wohnwagen mieten, sofern er in der gewünschten Zeit frei ist. Dieser kostet 50.- pro Nacht und er muss über das Sekretariat (+41 (0)55 250 5000) reserviert werden.
Anmeldung:
- Im C-Büro im 1. Stock des Betriebsgebäudes bekommst du ein Anmeldeformular. Wir bitten dich dieses auszufüllen, damit wir deinen Namen und Adresse kennen.
Parkieren:
- Wenn du mit dem Flugzeug gekommen bist, dann kannst du deinen Anhänger mit dem Flugzeug am nördlichen Ende abstellen. (6)
- Im C-Büro bekommst du eine Nummer für deinen Anhängerparkplatz
- Auch für deinen Wohnwagen oder Camper bekommst du einen Platz im C-Büro zugeteilt.
Strom:
- Die Zelt und Camperplätze sind mit einem 220V Stromanschluss ausgerüstet.
Toiletten und Duschen:
- Dusch-/WC Kabinen sind im 1. Stock des Betriebsgebäudes zu finden (1). Du kannst sie gerne benützen.
- Bitte achte darauf, dass du sie so hinterlässt wie du sie vorgefunden hast.
- Die Kabinen sind nicht persönlich. Du musst also deine Sachen wieder mitnehmen und kannst sie nicht dort deponieren.
Zugang:
- Nach 23.00 Uhr abends ist die Eingangstüre geschlossen. Gegen ein Depot bekommst du im C-Büro einen Schlüssel.
Abwasch:
- An der Ostseite des Betriebsgebäudes hat es eine Einrichtung um Geschirr zu waschen. (2)
Abfall:
- Wir verwerten was immer möglich ist: Pet, Glas, Alu, Eisen, Karton, Elektroschrott, Batterien, Styropor. Dazu hat es Container vor und in der Werkstatt, die dafür angeschrieben sind (3).
Kosten und Bezahlmöglichkeiten:
- Alle Tarife sind auf unserer aktuellen Preisliste zusammengefasst
- Die Möglichkeiten zur Bezahlung sind unter der Rubrik „Flugbetrieb-Generell“ aufgeführt.
Hilfe:
- Während der Bürozeiten ist Frau Nassim Isenegger im 1. Stock des Betriebsgebäudes deine Ansprechpartnerin.
- In Notfällen helfen aber auch die lokalen Piloten gerne weiter.
Abreise:
- Beim Verlassen des Flugplatzes, bitte darauf achten, dass kein Abfall, Heringe (Zelt) oder Sonstiges liegenbleibt.
- Beschädigungen bitte im Büro oder per Mail an info@flugplatz-schaenis.ch melden
Vielen Dank für deine Unterstützung.
Wir wünschen dir einen schönen Aufenthalt bei uns!
(Dieses Reglement hier als PDF downloaden)
1. Allgemeines
- SFKT werden in 2 Kategorien eingeteilt:
- 1. Kat. Eigenstarter: Eigenstartfähig, leiser, innenliegender oder verschalter Motor, über 2 m/s steigend.
- 2. Kat. Turbos: Turbos (Verbrenner), Jet-Turbine, FES, RES, schwach steigend
2. Am Boden
- Technische Standläufe sowie Motorenwarmlauf sind so kurz wie möglich zu halten. Nie ohne montierte Flügel (Unfallgefahr mit Propeller)
- Rollen mit Motor ist gestattet:
- vom Startbereitstellungsplatz auf die Piste
- und für Flugzeuge die ohne Hilfe wenden und starten können, vom Hangarvorplatz zum Pistenkopf.
- Startaufstellung: Alle SFKT werden nach den allgemeinen Regeln der Startreihenfolge in der Startreihe aufgestellt. Eigenstarter können auch am Hangarvorplatz bereitgestellt werden, wenn sie selbständig rollen können.
- Der Startbereitstellungsplatz am Pistenkopf 34 darf nicht als Abstellplatz benutzt werden. Eigenstarter dürfen dort nur kurzfristig abgestellt werden, und nur um umgehend einzusteigen und sich für den Flug bereit zu machen. Es sollte immer nur ein (1) Bereitstellungsplatz durch einen Eigenstarter besetzt werden, der zweite muss für Schulung oder notfallmässige Räumung der Piste freigehalten werden.
3. Flugbetrieb
3.1 Eigenstart
- Sobald der Eigenstarter an der Reihe ist, wird er an den Startbereitstellungsplatz am Pistenkopf 34 seitlich des Pistenendes geschoben und gegen Wegrollen gesichert.
- Der Pilot ist bereit, Kopfhörer an, damit Funkverkehr gewährleistet ist. Der Motor wird gestartet und der Pilot macht den Startcheck. Der Flügelmann kontrolliert, ob Anflug und Piste frei sind. Sobald frei, gibt er dem Piloten das Zeichen, auf die Piste zu rollen.
- Vor dem Rollen macht der Pilot per Funk einen Blindaufruf mit seiner Immatrikulation und Bekanntgabe des Eigenstarts.
- Startaufstellung rechts der Pistenmitte, so dass das linke Flügelende im Hartbelagbereich ist, Rolli weg (bei lenkbarem Heckrad bereits am Startbereitstellungsplatz).
- Nochmals Kontrolle Anflug und Piste frei, wenn i.O., dann Startfreigabe durch Flügelmann.
- Ein Eigenstarter Pilot, der selbstständig zum Pistenkopf 34 rollen kann, hält sich an den Ablauf analog der Motorflieger.
- Eigenstart auf der Piste 16 ist nur denjenigen Piloten gestattet, welche eine Föhneinweisung haben.
- Wichtig: Der Schleppbetrieb darf nicht durch Eigenstarter behindert werden. Der Schlepp hat Priorität vor dem Eigenstart.
- Der Steigflug erfolgt auf den genau einzuhaltenden Schleppvolten gemäss Volten- und Abflugkarte zu den Klinkorten und entsprechenden Klinkhöhen.
3.2 Abflug
- Die auf der Volten- respektive Abflugkarte rot eingezeichneten Gebiete dürfen nicht mit laufendem Motor überflogen werden.
- Alle SFKT müssen sich strikt and die auf der Volten- und Abflugkarte eingezeichneten Flugrouten halten.
3.3 Schleppstart
- SFKT der Kat. 2 müssen sich in die Klinkräume gemäss Abflugkarte auf die entsprechenden Klinkhöhen schleppen lassen.
- SFKT der Kat. 1, welche im F-Schlepp starten, müssen sich mindestens auf 800m MSL schleppen lassen, bevor sie ihren eigenen Motor in der Luft in Betrieb nehmen.
- Abflugrouten sind einzuhalten und auf den Karten rot markierte Gebiete sind zu meiden.
- Push-Pull Schlepps sind nicht erlaubt.
- Will ein SFKT Kat. 2 von Schänis wegfliegen, wenn kein brauchbarer Aufwind vorhanden ist, so muss er sich auf mind. 800m MSL schleppen lassen. Danach auf der Autobahn Achse Richtung Westen oder Osten abfliegen. Rot markierte Gebiete auf den Karten sind zu meiden.
3.4 Im Flug
- Das Kreisen an Ort und Stelle sowie das Hangfliegen mit laufendem Motor ist nicht gestattet (Lärmreduzierung).
- Bei Absaufern und daraus resultierendem Einsatz des Klapptriebwerks sind gleich-ermassen die auf den Karten rot markierten Gebiete zu meiden und die publizierten Abflugrouten einzuhalten.
- In der Umgebung des Flugplatzes (5km Kreis) dürfen SFKT den Motor nicht unter 800m MSL starten.
- Auf Einweisungsflügen für Kat.2 SFKT soll der Motoreinsatz auf mindestens 800m MSL und bevorzugt über der Autobahn in der Linthebene erfolgen. Die rot markierten Gebiete auf den Karten sind auf jeden Fall zu meiden.
(Ausnahme: Ausbildungsflüge für Kat.1 gemäss Syllabus Eigenstarterausbildung.)
4. Meldepflicht
- Bei Nichteinhaltung des Reglements muss dies der SFKT-Pilot in jedem Falle dem Flugplatzleiter oder einem Stellvertreter melden.
- Diese Meldung kann auch über das Online-Formular „Lernen aus Vorfallen“ im Airmanager erfolgen
5. Diverses
- Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom 25. April 2009.
Zweck dieses Reglementes:
- Ausüben eines sicheren und koordinierten Elektro-Hängegleiter Betriebs auf dem Flugplatz Schänis.
- Das Reglement kann hier auch als PDF heruntergeladen werden)
Benützungsbedingungen:
- Das Flugfeld Schänis darf nur durch E-Hängegleiter Piloten/innen benutzt werden, welche:
- Bei der Alpinen Segelflugschule Schänis AG (ASSAG) registriert sind.
- Mitglied im Verein Elektro-Hängegleiter Schänis (EHGS) sind. Davon ausgenommen sind Flugschüler einer in Schänis registrierten Flugschule oder Gastpiloten.
- Dieses Elektro-Hängegleiter Reglement kennen und einhalten.
- Eine Einweisung durch die zuständigen Personen des EHGS erhalten haben.
- Eine Elektro-Hängeleiter-Lizenz besitzen oder unter der Aufsicht einer in Schänis registrierten Flugschule stehen.
- Eine Haftpflichtversicherung für E-Hängeleiter besitzen und den Versicherungsnachweis vorweisen können. Die Flugschüler müssen über die jeweilige Flugschule versichert sein.
- Mitglied in einem Hängegleiterverband sind (davon ausgenommen sind Flugschüler).
Gastpiloten und Schüler:
- Gastpiloten:
- müssen bereits in einem anderen Verein Mitglied sein.
- Dürfen während maximal 5 Tagen pro Jahr mit einer Gastpilotenpauschale gem. aktueller Preisliste in Schänis fliegen. Zusätzlich sind die jeweilige Landegebühr und der Beitrag an den Verein Schweizer Flugplätze zu bezahlen.
- Schüler sind von der Landetaxe befreit, zahlen aber pro Tag die Gastpilotenpauschale sowie den Beitrag an den Verein Schweizer Flugplätze.
Verein:
- Der Vorstand des Vereins Elektro-Hängegleiter Schänis (EHGS) ist der direkte Ansprechpartner der ASSAG und er ist dafür besorgt, dass relevante Informationen zeitnah an alle Mitglieder verteilt werden.
- Der Vorstand sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür, dass dieses Reglement von allen Vereinsmitgliedern eingehalten wird.
Briefing:
- Das tägliche Briefing für den Flugtag findet um 9 Uhr, geleitet durch die SGL, statt. Jeder Pilot, der nach 9 Uhr in die Luft möchte, nimmt am Briefing teil.
- Wer aus einem guten Grund nicht am Briefing teilnehmen kann, muss sich vor dem Flug beim Tagesfluglehrer informieren und anmelden.
Funk:
- Flugfunk ist obligatorisch. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Benutzer des Flugplatzes ist es dabei aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, dass jeder Pilot auf der Frequenz mithört, um sich ein Bild der aktuellen Verkehrssituation machen zu können. Dies gilt vor allem am Boden und in unmittelbarer Flugplatznähe in der Luft.
- An- und Abflug sowie Bewegungen auf dem Boden sind ausschliesslich mit Funk gestattet.
- Der Funk muss vor der ersten Bewegung eingeschaltet und getestet werden (Funkcheck).
- Das Kreuzen der Pisten (auch das Schieben des Hängegleiters zum Startplatz) darf nur mit eingeschaltetem Funk erfolgen.
- Vor der ersten selbstständigen Bewegung muss diese per Funk gemeldet werden. Dazu gehört auch das Losrollen vom Aufbauplatz (gilt nicht für geschobene Hängegleiter).
- Pflichtmeldungen sind im Weiteren der Einflug in den Abkreisraum und der Beginn des Downwindes (gemäss Voltenplan).
- Das Callsign für Hängegleiter setzt sich folgendermassen zusammen:
- SHV– gefolgt von den beiden letzten Zahlen der eigenen SHV Nummer. (SHV-45 für einen Piloten mit der SHV Nummer 12345).
- Es müssen nicht die ICAO-Abkürzungen (Sierra – Hotel – Victor) verwendet werden.
Flugbetrieb:
- Für alle Hängegleiter gilt FLARM-Pflicht.
- Vor der Querung einer Piste muss grundsätzlich der Anflugsektor von beiden Pistenrichtungen 34/16 geprüft und der Funk überwacht werden.
- Der Fluggeräte Check muss so weit wie möglich vor dem Auflinieren getätigt werden, um die Startpiste möglichst kurz zu besetzen.
- Der Start erfolgt immer auf der Hauptpiste 34L/16R.
- Der Trainingsraum für Hängegleiter (z.Bsp. Schulung) ist in der Voltenkarte eingezeichnet. Die Benützung des Trainingsraumes muss per Funk gemeldet werden.
- Im Abkreisraum wird die Höhe zügig vernichtet, keine Thermik ausfliegen.
- Falls viel Flug- oder Landeverkehr herrscht – und der Akku dies noch zulässt – soll im Abkreisraum die Höhe mit Motorunterstützung gehalten und der Anflug erst fortgesetzt werden, wenn die Piste wieder frei ist.
- Die Volte sowie An- und Abflugrouten sind gemäss den aktuell publizierten Karten möglichst präzise einzuhalten.
- Der Abkreisraum wird in etwa 550m MSL (130m AGL) verlassen und die Absicht für einen Touch and Go muss mit der Meldung im Downwind erfolgen.
- Die Haupt-Landefläche ist die Piste 34R/16L. Wenn immer möglich ist auf dieser zu landen.
- Nach der Landung muss die Piste zügig verlassen werden.
Reporting:
Vorfälle und Zwischenfälle müssen zwingend (z. Bsp. via Reporting Formular auf der Homepage – C-Büro) einer der zuständigen Personen der ASSAG gemeldet werden. Dies sind der Flugplatzchef oder einer seiner Stellvertreter
Betriebszeiten:
- Es gelten die auf der Homepage unter „Betriebszeiten“ publizierten Zeiten analog Segelflug
- Während der Haupt-Schleppzeiten (nur bei gutem Streckenflugwetter) muss der Start so koordiniert werden, dass der Schleppbetrieb nicht gestört wird. Dazu gilt es, den Schleppbetrieb genau zu beobachten (auch am Funk) und die eigene Absicht rechtzeitig per Funk mitzuteilen.
Lärmschutz:
- Die in der An- und Abflugkarte Schänis rot eingefärbten Gebiete dürfen nicht mit laufendem Motor überflogen werden. Das Vogelschutzgebiet Kaltbrunner Riet ist generell zu meiden.
- In der Umgebung des Flugfeldes (5km Radius) darf nicht unter 300m AGL geflogen werden. Bewohntes Gebiet ist zu meiden.
Parkordnung:
- Anhänger sind nur auf nicht vergebene Plätze abzustellen. Freie Plätze sind auf einer Liste im C-Büro aufgeführt.
- Autos sind entlang Camping Kiesweg/Kiesparkplatz abzustellen.
- Trikes können bei den Segelflug-Anhängern montiert werden, danach das Auto wieder wegstellen.
Haftung, Schlussbemerkungen:
- Die ASSAG lehnt jegliche Haftung ab.
- Die ASSAG kann bei einem Fehlverhalten die Benützung des Flugfeldes Schänis – nach erfolgter schriftlicher Mahnung (gültig auch via Email) – ohne die Angabe von weiteren Gründen verbieten.
- Aus diesem Benutzerreglement sind keinerlei Rechte ableitbar.
Geltende Anhänge:
- Es gelten sinngemäss alle Vorgaben, wie sie auf der Homepage unter „Flugbetrieb“ publiziert sind
- Es gelten die jeweils aktuellen Anflugkarten und Voltenpläne, wie sie auf der Homepage unter „Charts“ publiziert sind
- Infrastrukturbeiträge, Pauschalen und Landetaxen werden gemäss jeweils aktueller Preisliste verrechnet.
Jeder Pilot ist verpflichtet, sich im Sinne einer geregelten Modellflugordnung an folgende Punkte zu halten:
(Dieses Reglement sowie die Voltenpläne, 0-Linie sowie weitere Karten sind hier als PDF zum Download verfügbar)
Allgemein:
- Dieses Betriebsreglement gilt ausschliesslich für den Flugplatz Schänis. Jeder verhält sich auf dem
Fluggelände so, dass Sicherheit, gute Kameradschaft, Flugvergnügen und gutes Einvernehmen mit allen anderen Benutzergruppen gewährleistet ist. Wir sind Gäste auf dem Flugplatzund vermeiden Schäden an Personen, Gebäuden oder Flugzeugen.
Pflichten:
- Jeder anwesende Modellpilot ist verpflichtet, sich im C-Büro oder bei den Anwesenden zu orientieren und den Funk zu behändigen (120,605 MHz). Das Funkgerät muss immer beim Piloten bzw. Helfer sein. Der Letzte am Abend ist verantwortlich für Rückgabe und Anschluss des Ladekabels.
Das Ziel ist es, eine aktive Kommunikation zwischen Modellflugpiloten und ASSAG zu fördern.
Benützer:
- Es dürfen nur Piloten fliegen, die sich bei der MG SMF (Schänis Model Flyers) mit allen Personalien eingetragen haben. Dieser Flugplatz ist nur für Modellflugpiloten mit genügend Erfahrung und nach bestandener Platzeinweisung benützbar.
Einweisungsflug und Modellabnahme:
- Gilt für alle Neumitglieder und kann gegebenenfalls auch von jedem Mitglied, welches längere Zeit nicht mehr geflogen ist in Anspruch genommen werden (Hilfestellung).
- Zudem gilt dies auch für neue erworbene Modelle, welche nach Massgabe des Chefs Einweisungsflug abgenommen werden müssen.
Betriebszeiten:
- 15. Oktober bis 15 März von 08.00— SS, oder gem. ASSAG (ausgenommen bemannter Flugbetrieb)
- An hohen Feiertagen gilt Flugverbot (siehe Betriebszeiten auf der Homepage Flugplatz Schänis). Ausgenommen von dieser Regelung sind leise Elektroflugmodelle.
- Sollte es das Wetter zulassen, kann auch an Tagen von 15. März bis 15. Oktober (von 08.00— SS) geflogen werden. Unbedingt vorgängig den Flugdienstleiter / Tagesfluglehrer konsultieren! Der verantwortliche Flugdienstleiter erteilt Zeit-Slots, wann Modellflug möglich ist. Seitens der Modellflieger besteht also kein Anspruch auf Flugzeit.
Parkordnung:
- Vom Hangar Richtung Norden kann parkiert werden. Das Fahrzeug darf nicht westlich vom Hangar abgestellt werden. Siehe Situationsplan.
Flugordnung:
- Start und Landung dürfen nicht auf, oder vom Vorplatz weg erfolgen.
- Grundsätzlich ist die Hauptpiste zu benützen.
- Den Anweisungen von Mitgliedern der ASSAG und der SG Lägern ist Folge zu leisten.
- Es muss zwingend immer ein Helfer (Luftraumüberwacher) mit Funk beim Piloten sein.
- Mehrere Piloten stehen zusammen.
Sicherheitsvorschriften:
- Der vorgegebene Luftraum ist strikte einzuhalten.
- Das Ueberfliegen der Anwesenden, der Segelfluganhänger, des Restaurants, des C-Büros, sowie der abgestellten Flugzeuge und des Hangars ist verboten.
- Jeder Pilot muss das Betriebsreglement kennen.
- Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen nicht mehr als 2 Modelle gleichzeitig in der Luft sein.
- Der Motor/Turbine ist auf der Höhe der Sicherheitslinie abzustellen.
- 0-Linie ist die Pistenmitte – es dürfen keine Überflüge östlich der 0-Linie erfolgen.
Funkordnung:
- Wenn sich ein Flugzeug am Funk meldet, ist die Funk-Meldung zu beantworten, die Modelle sind unverzüglich zu landen, die Piste freizugeben und dies ist per Funk zu bestätigen.
- Dem Luftraumüberwacher ist unbedingt Folge zu leisten. Bei mehr als 5 Piloten muss ein selbst organisiertes Briefing erfolgen.
Lärmverminderung:
- Jeder Pilot ist verpflichtet, das technisch Mögliche zu realisieren, um die Lärmemission seiner Modelle zu reduzieren.
- Der Richtwert für Motorflieger ist bei 66 dbA auf 100 Meter gemessen.
- Jetflieger werden nach Gehör beurteilt und daraufhin Empfehlungen abgegeben.
Frequenzen:
- Es werden auf dem Platz 2,4 GHz Steuerungen betrieben.
- 133, 72, 41, 40 und 35 MHz sind für Jet Piloten nicht zugelassen.
Schadenfälle:
- Im Falle eines Schadens lehnt die ASSAG jede Haftung ab.
- Im Schadensfall muss unverzüglich der Flugbetrieb eingestellt werden und mit einem Mitglied der ASSAG der Schaden in einem Protokoll aufgenommen und gegenzeitig unterzeichnet werden.
- Der Schaden muss mit dem Betroffenen persönlich abgewickelt / rekonstruiert werden.
Geltungsdauer und Schlussbemerkungen:
- Die Verordnung ersetzt diejenige vom Februar 2006 und tritt ab der GV vom 13. April 2019 in Kraft. Sie gilt bis auf Weiteres.
- Aus dieser Verordnung können keine weiteren Rechte abgeleitet werden
Die Angaben auf dieser Website haben rein informativen Charakter. Für die Flugvorbereitung sind ausschliesslich die offiziell gültigen Publikationen zu konsultieren!
Das sind 2 verschiedene Versionen der Anflug- und Schlepprouten, sowie eine Übersicht der Lärmschutz-Gebiete
Die detaillierten Voltenpläne – auch in 2 Versionen
- Betriebszeiten an Werktagen (inkl. Samstagen) generell: HX
- Betriebszeiten an Sonntagen
- Motorflug:
- Motorflugzeugschulung, TMG Schulung Checkflüge auf/um den Flugplatz: Nicht erlaubt
- Starts und Landungen für Ausbildungsflüge ausserhalb der Region und auf fremden Plätzen (MF, TMG): 09:00 – SS
- Starts und Landungen für PAX und Touristikflüge (MF, TMG): 09:00 – SS
- Motorflug:
- Segelflug:
- Flugzeugschlepp oder Eigenstart für Schulung, Checkflüge usw. (Segelflugzeit < 40) Min: 1100-1230 und 1400 bis SS
- Flugzeugschlepp oder Eigenstart für Leistungsflüge > 50km : 09:00 – SS
- Segelflugmeisterschaften: SR – SS
- Segelflug:
- An folgenden Feiertagen ist Flugbetrieb nicht erlaubt: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, 25.Dezember
Flugplatz Schänis
CH-8718 Schänis
Telefon 055 250 5000
info@flugplatz-schaenis.ch
Restaurant Flugplatz Schänis
Tel. +41 (0)55 250 5005
- ICAO-Kennung: LSZX,
- 416m NN
- Privat, Flugfeld, PPR, nur Segelflug
- Ganzjahresbetrieb (wetterabhängig)
GÖNN DIR
EIN SPITZENFLUGZEUG
flugzeug chartern
Bei der Alpinen Segelflugschule Schänis AG kannst du einen eigenstartfähigen Hochleistungs-Doppelsitzer Arcus M tageweise für deine Segelflug-Ferien im In- und Ausland chartern – oder dank diesem wettbewerbserprobten Spitzen-Flugzeug an internationalen Wettbewerben mitmachen.
Du erhältst bei der Übergabe des Arcus M in Schänis für einen sorglosen Flieger-Urlaub ein vollständig ausgerüstetes Spitzen-Flugzeug in geprüftem Top-Zustand sowie alles Zubehör, das du für deinen Flieger-Urlaub benötigen: Flügeltücher, Aufbauhilfe, Schleppstage, Flügelrad, Verzurr-Material, Benzin-Öl-Gemisch, Öl-Reserven, Batterien, Ladegeräte usw.
Für den Charter des Arcus M ist keine Mitgliedschaft in einem der in Schänis beheimateten Vereine nötig – jedoch eine seriöse Einweisung und/oder ein Checkflug mit einem der Fluglehrer des Flugplatz Schänis.
Arcus M
Hier findest du die für deine Umschulung oder Einweisung nötigen Unterlagen:
lerne bei
jedem flug
WEITERBILDUNG
Weiterbildung im Winter ist natürlich immer eine gute Idee. Du findest die bisherigen Wintertheorien hier.
Lust auf Alpenflug aber grossen Respekt davor?
Genau richtig, denn Alpensegelfliegen bildet die Krönung des Segelfluges, es lohnt sich diese Disziplin unter Anleitung von einem erfahrenen Alpenflugspezialisten zu erlernen.
Wie fliegt man die Strecken zwischen Engadin und Wallis?
Was gilt es beim Alpensegelflug speziell zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantworten dir Experten vom Flugplatz Schänis gerne. Dazu bieten wir professionelle und individuelle Segelflug-Weiterbildung mit dem selbststartenden Arcus M. Das Weiterbildungs-Programm gestalten wir nach deinen individuellen Bedürfnissen: Ein begeisterndes Erlebnis – mit dem du dein Know-How nachhaltig erweiterst und selber zum Experten wirst.
Unser Angebot auf einen Blick
Flugzeug: Arcus M, HB-2480
Flugplatz: Schänis, Schweiz
Kosten: CHF 870.-, inklusive
– Flugzeug Charter
– Fluglehrer
– Briefing
– Flug
– Debriefing
Je nach Verfügbarkeit kannst du unseren Arcus M zusammen mit einem Experten auch für einen Wettbewerb buchen.
Begleitet Streckenfliegen lernen
Der GliderCup ist ein Einführungs-Programm für Segelflieger in den Streckenflug. Ziel ist es, einen attraktiven, begleiteten und sicheren Einstieg in den Streckenflug zu ermöglichen und das grosse Know How erfahrener Fluglehrer und Streckenflieger weiterzugeben.
An jedem GliderCup-Flugtag stehen dazu interessierten PilotInnen eine Anzahl Doppelsitzer der SG Lägern und der ASSAG zur Verfügung. Das OK legt Wert darauf, dass alle interessierten Streckenflieger einen begleiteten Flug im Doppelsitzer erhalten.
Damit wollen wir
- mehr (Strecken) fliegen
- mehr Spass beim fliegen,
- mehr gemeinsam erleben
- das Know How erfahrener Fluglehrer/Piloten weitergeben
Nächster Streckenflugkurs findet im Sommer 2024 vom 12. bis 26. Juli statt.
Einführung in den Streckenflug
Der Kurs richtet sich sowohl an Streckenfluganfänger, als auch an Pilotinnen und Piloten, die bereits erste Streckenflugerfahrungen gesammelt haben und ihre Kenntnisse in Theorie und Praxis vertiefen möchten. Tolle Flugerlebnisse im Rahmen einer überschaubaren und persönlich geführten Teilnehmergruppe waren in den Vorjahren die Höhepunkte dieses Kurses. Dabei sind Flüge in den Schweizer und Österreichischen Alpen genauso möglich, wie Flüge in den Jura oder die Schwäbische Alb.
Ausbildungsprogramm
Der Einführungskurs beinhaltet täglich ein ausführliches Streckenflug-Briefing mit professioneller Meteoanalyse. Jeder Teilnehmer wird, mit Unterstützung von Profis, mindestens einmal das Briefing selber vorbereiten und präsentieren. Geflogen wird in kleinen Gruppen, die von erfahrenen Fluglehrern in einem Doppelsitzer begleitet werden.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer sollten die Gebirgsflugtheorie (SGL-Pass Stufe 1) besucht haben und über eine Flugerfahrung von ca. 30 Stunden nach amtlicher Prüfung verfügen. Für Teilnehmer von anderen Fluggruppen ist eine Clearance des jeweiligen CFL erforderlich.
Wenn du nicht in Schänis fliegst
Pilotinnen und Piloten anderer Fluggruppen sind herzlich willkommen. Ideal ist, mit eigenem Flugzeug teilzunehmen. Sie können aber auch bei der Alpinen Segelflugschule Schänis AG eines der Charter-Flugzeuge mieten (ASK-21, ASK-21-Mi oder Arcus M).
Pro Teilnehmer wird ein Unkostenbeitrag von CHF 250.- erhoben.
Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2024.
Eigenstarter Schnuppern mit der ASK-21-M
Am Thema der motorisierten oder eigenstartfähigen Segelflugzeuge kommt keine Segelfliegerin und kein Segelflieger vorbei. Auch die Segelfluggruppe Lägern rüstet einen Teil ihrer Flotte mit sog. ‹Heimkehrhilfen› oder eigenstartfähigen Motoren aus.
Mit der ASK-21-Mi besitzen wir auf dem Flugplatz das ideale doppelsitzige Flugzeug für eine individuelle und gezielte Weiterbildung. Um dir den Einstieg in diese neue Dimension des Segelfliegens zu erleichtern, bieten wir jeden Frühling einen unverbindlichen Schnuppertag zum Kennenlernen der Eigenstarter an. Bei dieser Gelegenheit findest du heraus, ob eine Eigenstarter-Zusatz-Ausbildung das Richtige ist.
Unser Pauschalangebot besteht aus drei Starts und Landungen, mit einer Stunde Gesamtflugzeit, davon 25 Minuten Steigflug nach dem Eigenstart und 35 Minuten Segelflugzeit sowie Touch & Go’s zurück auf dem Flugplatz Schänis.
Die Schnuppertage sind selbstverständlich offen für alle PilotInnen, egal, ob Sie in Schänis fliegen oder nicht.
Kontakt: info@flugplatz-schaenis.ch
Segelkunstflug Schnuppern
Egal, ob du ein erfahrener Pilot bist, oder ob du erst seit kurzem die Segelfluglizenz besitzt: Kunstflug ist eine Sportart, die deine Awareness, dein Können und so auch die Sicherheit verbessern kann
Kunstflug macht Dich zum besseren Piloten
Beim Kunstflug erlebst du Fluglagen, die du beim „normalen“ Segelflug vermeidest. Diese Grenzen mit einem erfahrenen Segelkunstflugpiloten zu erleben und zu überschreiten, hilft dir ein besserer Pilot zu werden.
Segelflug-Pilot/innen; ohne Mitgliedschaft bei der SG Lägern
Wir bieten die Möglichkeit, entweder auf dem SAGA Fox oder der ASK-21 der ASSAG, mit erfahren Segelkunstflugpiloten/Fluglehrern zu fliegen und zu trainieren.
Das Angebot auf einen Blick:
Schleppflug auf die Ausgangshöhe von ca. 1’700 m.ü.M
Kunstflugprogramm mit erfahrenem Segelkunstflugpiloten /Fluglehrer
Miete Segelflugzeug
Gesamtflugdauer ca. 20 Min. davon ca. 10 Min. Kunstflug
Viel Spass und ein bisschen «Thrill»
Segelflug-Pilot/innen; Mitglied der SG Lägern
Gleiches Angebot wie obenstehend.
Die Flugkosten setzen sich so zusammen:
Flug mit SAGA-Fox:
Miete Fox: Fr. 50.— pro Flug.
Schleppkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Flug mit ASK-21:
Es werden nur die Schleppkosten nach Aufwand berechnet.
Kontakt: beatrice.e@hispeed.ch
viel action
in schänis
events
Während der Saison ist fast jeden Tag etwas los auf dem Flugplatz Schänis.
unsere
flotte
SEGELFLUGZEUGE
OLDTIMER
SCHLEPPFLUGZEUGE
READ the
MANUAL.
REFERENZ
Die hier publizierten Flughandbücher dienen lediglich zur allgemeinen Orientierung. Relevant für den Betrieb des Flugzeugs ist das Flughandbuch im Airmanager.
Segelflugzeuge
Arcus M
Robin DR 400
Dimona HK 36 TTC
NEU: Dimona - Präsentationen
LX 9000 | ||
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Kurz-Anleitung | LX9000 Kurzanleitung (700KB) | |
Handbuch | LX9000 Bedienungsanleitung (8MB) | |
Anleitung | LX9000 Simulator und LX-Styler | |
Hersteller | LXNav | |
SGL Profil | LX9000 Profil 2016 | |
TopTen Armin | Trainingsaufgaben zum Glidercup 2015 | |
Luftraum-Datei | LXNav Download | |
Wendepunkte | SGL-Aufgaben-WP-V2-3a.cup |
LX 7000 | ||
---|---|---|
LX7000 Basic Manual V1.1 | LX7000 Bedienungsanleitung DE (800KB) | |
LX7000 User manual EN (800KB) | ||
Kompass Manual | LX7000/5000 Magentkompasszusatz | |
Hersteller | LXNav | |
Luftraum-Datei | LXNav Download |
Transponder Garrecht VT-01 |
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Betriebshandbuch | Garrecht VT-01 |
Hersteller | Garrecht Transponder |
SGL Wintertheorie | Basis-Präsentation Transponder |
Präsentation Funk & Transponder |
Mountain High EDS | |
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Betriebsanleitung | EDS Betriebsanleitung (300KB) |
Hersteller | Mountain High |
FLARM | |
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Betriebshandbuch | FLARM Betriebshandbuch (50KB) |
Kurzbedienungsanleitung | Flarm-Kurzbedienungsanleitung_V2.0 |
Hersteller | Flarm |
Die neueste Ausgabe der Landewiesen ist komplett überarbeitet worden. Das Werk deckt den Alpenbogen zwischen dem Thunersee (CH) und Imst (A) ab. 2020 wurden alle 96 Wiesen von Ernst Willi neu beurteilt , fotografiert und der Anflug mit einer Drohne gefilmt. So ergibt sich ein vollständiges Bild der Landewiese. Die Vollversion mit dem gedruckten Buch und dem Online Zugriff auf die Filme der Landewiesen ist für 99 EUR erhältlich. Das gedruckte Verzeichnis kostet 69 EUR. |
In der Vollversion sind Detailbilder und Videos des Anfluges zu allen 96 Landewiesen enthalten: Hier die Landewiese Nummer 1: Landewiese Gäsi, Weesen CH. Anflug Echo. Aufnahme Februar 2020
Peter Bregg stellt sein komplett überarbeitetes Lehrmittel «Sprechfunk für Segelflieger» in deutscher und englischer Sprache unentgeltlich zur Verfügung. Eine tolle Sache, die ihn sehr viel Zeit und Arbeit gekostet hat – und die obendrein den einfachen Einstieg in das Fliegen im kontrollierten Luftraum ermöglicht.
Vielen Dank, Peter!
Oberste Ziele der Radiotelefonie sind die Vermeidung von Zusammenstössen zwischen Luftfahrzeugen und eine optimale Nutzung des Luftraumes. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn sich alle Beteiligten einwandfrei verstehen und keine Missverständnisse entstehen können.
Gute Flugvorbereitung und korrektes und diszipliniertes Einhalten der Sprechfunkregeln verhindern Unklarheiten und gewährleisten eine optimale gegenseitige Verständigung. Dieses Buch vermittelt dem Segelflieger die nötigen Kenntnisse, um den Sprechfunkverkehr für Segelflieger in deutscher und englischer Sprache sicher und optimal durchführen zu können.
Hier findest du weitere Infos und Preislisten für deine Segelflug-Aus- & Weiterbildung am Flugplatz Schänis