Gericht bestätigt Urteil gegen Segelfluglehrer

Berufungsprozess – Das Drama im Osttiroler Lienz kostete seinem Freund im Schleppflugzeug (43) das Leben. Der Segelfluglehrer (57) legte gegen das Ersturteil Berufung ein, wonach sein Fehlverhalten die Ursache für den tödlichen Unfall gewesen sei. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) aber das erstinstanzliche Urteil.

Der Segelfluglehrer (57) saß im Juni 2023 mit einem zweiten Pilot am Flugplatz Nikolsdorf in Osttirol in einem Segelflugzeug, es wurde von einer einmotorigen Maschine gezogen, an dessen Steuer saß der 43-Jährige Freund des Segelfluglehrers.

Cockpithaube plötzlich offen

Plötzlich öffnete sich die Cockpithaube des Segelflugzeuges. Hatte sie der Angeklagte nicht richtig verriegelt? Jedenfalls griff er mit beiden Händen nach der Haube, ohne das Prinzip „first fly the aircraft“ zu beherzigen, also, sich bei Zwischenfällen weiterhin unbedingt auf das Fliegen zu konzentrieren.

War das Segelflugzeug noch gut steuerbar?

Der Verteidiger zweifelte im Berufungsprozess die Aussagen des ursprünglichen Sachverständigen an. Die Europäische Luftaufsichtsbehörde habe davor gewarnt, dass sich die Verriegelung auch durch mechanische Kräfte während des Fluges lösen könnte. Auch sei die Erkenntnis zweifelhaft, dass die geöffnete Haube die Steuerbarkeit „nicht wesentlich“ beeinträchtige, der Angeklagte also bei richtiger Reaktion einfach hätte weiterfliegen können.

Fatale Folgewirkung

Das Segelflugzeug stieg unkontrolliert in die Luft, brachte das Motorflugzeug zum Absturz. Das Segelflugzeug konnte sich hingegen rechtzeitig ausklinken und landen. Der Oberstaatsanwalt betonte unter anderem, dass man nur über getroffene Feststellungen der Erstinstanz zu befinden habe, ein Gegengutachten sei ja gar nie eingebracht worden.

Urteil der ersten Instanz bestätigt

Am Ende bestätigte der Senat des Oberlandesgerichts in Innsbruck das Ersturteil: sechs Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe. Es gebe keine Zweifel an der bisherigen Beweiswürdigung und die Verletzung des Prinzips „first fly“ sei eben eine grobe Fahrlässigkeit, hieß es. Das Gutachten sei zudem „schlüssig und widerspruchsfrei“. Quelle: ‚krone.at‚.

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