Freiburg: Lärmschutz soll verschärft werden

Das Verkehrsministerium möchte die Lärmschutzverordnung für Landeplätze verschärfen. Welche Folgen hat das für die Ultraleichtflieger und Tragschrauber auf dem Freiburger Flugplatz? Stuttgart hatte sich für den Schutz vor Lärm eingesetzt, weil es in Nordbaden Beschwerden über den nahen Flugplatz Speyer in der Pfalz gab. Tiefe Ultraleichtflieger und relativ laute Gyrokopter – Drehflügler, die aussehen wie abgespeckte Hubschrauber – fielen laut Ministerium besonders unangenehm auf. Diese Luftsportgeräte fallen bisher nicht unter die Verordnung, doch das soll sich ändern und das förmliche Verfahren auf Bundesebene nun starten. Das könnte heißen, dass Gyrokopter auf mehr Landeplätzen als bisher in Schutzzeiten nicht mehr fliegen dürfen. Die Verordnung schränkt den Flugbetrieb an Landeplätzen mit über 15 000 Flugbewegungen im Jahr bereits ein: Kleinere Flugzeuge ohne Lärmzeugnis dürfen zum Beispiel zwischen 13 und 15 Uhr sowie wochenends zwischen 13 und 9 Uhr nicht starten und landen; solche mit Zeugnis dürfen frühestens nach einer Stunde Flug wieder zurückkehren. Landeplätze sind ein Mittelding zwischen Flughafen und Segelflugplatz. Der Freiburger hat zwar die Adresse „Am Flughafen“, ist aber auch nur ein Verkehrslandeplatz. Der registriert 30 000 Starts und Landungen im Jahr, sagte Geschäftsführer Michael Broglin am Montag im Tower. Damit falle der Flugplatz schon unter die Verordnung. Freiburg betreffe die geplante Änderung jedoch nicht: „Wir halten das schon alles ein“, sagte Broglin. Ohnehin seien Ultraleichtflugzeuge sehr leise. Quelle: ‚Badische-Zeitung‚.

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