Flugverbotszone beim G-7-Gipfel

Über Tausende Quadratkilometer wird für den G7-Gipfel der Luftraum über Bayern eingeschränkt. Private Sportflugzeuge, Drachen, Gleitschirmflieger und Drohnen müssen am Boden blieben. Bayern bekommt während des G-7-Gipfels auf Schloss Elmau über weite Gebiete Flugverbote für bestimmte Flieger. Auf Sicht fliegende Sportflugzeuge, aber auch Drachen- und Gleitschirmflieger sowie Drohnen müssen während der Ankunft und der Abreise der Staats- und Regierungschefs über viele Stunden von Ingolstadt an der Donau bis zur italienischen Staatsgrenze am Boden bleiben.

Linienflugzeuge, die nach Instrumenten fliegen, sind den Angaben zufolge nicht betroffen. Das Flugbeschränkungsgebiet habe zeitweilig eine Nord-Süd-Ausdehnung von mehr als 200 Kilometern, teilte der G-7-Planungsstab der Polizei mit. Die Ost-West-Ausdehnung erstrecke sich zeitweise über mehr als 100 Kilometer von Füssen bis an den Tegernsee.

Die Staats- und Regierungschefs der G-7-Staaten kommen unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vom 26. bis 28. Juni zusammen. Bereits 2015 fand der G-7-Gipfel in dem Luxushotel Schloss Elmau statt, auch damals galten Flugverbote. Ein Verstoß gegen die Flugbeschränkungen sei eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz, hieß es weiter.

Ausgenommen seien Flüge des Rettungsdienstes, der Polizei, der Bundeswehr sowie Flüge ausländischer G-7-Delegationen. In einem Radius von 56 Kilometern um Elmau gilt das Flugverbot für die auf Sicht fliegenden Flugzeuge und Sportflieger nicht nur bei der Ankunft und Abreise der Gäste, sondern an allen drei Gipfeltagen. Drohnen und ferngesteuerte Flugmodelle dürfen in dieser Zeit in einem Radius von rund 19 Kilometern um Elmau nicht fliegen und um den Flugplatz Pömetsried bei Ohlstadt in einem Radius von rund sechs Kilometern. Quelle: ‚Süddeutsche Zeitung‚. Karte: ‚DFS‚.

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