Flugplatzleiter, Rechte, Pflichten.

Der Flugplatzhalter ernennt einen Flugplatzleiter oder eine Flugplatzleiterin. Die grundlegenden Rechte und Pflichten sowie die übertragenen Aufgaben sind in der Verordnung des UVEK über die Flugplatzleiterin oder den Flugplatzleiter (Flugplatzleiterverordnung) sowie der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) festgehalten. Das Bundesamt genehmigt die Ernennung des Flugplatzleiters oder der Flugplatzleiterin, wenn die betreffende Person über die zur Einhaltung der entsprechenden Vorgaben auf dem entsprechenden Flugplatz erforderlichen Voraussetzungen und Kenntnisse verfügt. Quelle: ‚BAZL‚.

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