Flugplatz Schwäbisch-Hall im Notbetrieb

Der Rückgang der Zahl der Starts und Landungen betrifft auch Schwäbisch Hall. Nur Flüge der Rettungsdienste, Polizei und wichtiger Versorgung sind unverzichtbar. Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Starts und Landungen auf den Flugplätzen in Baden-Württemberg geführt. Auch am Adolf-Würth-Airport in Schwäbisch Hall. Unaufschiebbare Flüge bleiben aber weiterhin möglich, teilt das Verkehrsministerium mit. Kleinere Verkehrslandeplätze seien als öffentliche Infrastruktureinrichtungen verpflichtet, in den Betriebszeiten dem Luftverkehr zur Verfügung zu stehen. In einer Situation wie momentan können aber Ausnahmen gemacht werden. Dabei können die Plätze ganz oder teilweise von der Betriebspflicht befreit und die Betriebszeiten reduziert werden. Der Flugplatz in Hall bleibt momentan grundsätzlich geschlossen, heißt es auf der Homepage des Airports. Wichtige, insbesondere unaufschiebbare Flüge der Polizei oder der Rettungsdienste sind dennoch möglich. Dies gilt auch für Frachtflüge, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind. In Zeiten, in denen keine Flüge angemeldet sind, brauchen die Flugplatzbetreiber aber weniger Personal vorzuhalten. Quelle: ‚SWP.de‚.

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