Flugplan & Streckenflug-Ausweis

In welchen unserer Nachbarländer eine Flugplanpflicht besteht, erfähren Sie in diesem Bericht. Die Lage für grenzüberschreitende Segelflüge nach Deutschland und Österreich ist «geregelt»: es gibt keine Flugplanpflicht mehr, dafür muss (ohne Flugplan) der Streckenflugausweis für einen Flug über die Landesgrenze mitgeführt werden (wir empfehlen, dieses Formular zu benutzen, denn der alte Streckenflugausweis ist nicht mehr gültig.

Italien hat vorerst dem Antrag des BAZLs eine negative Antwort gegeben: das Land will erst laufende Flugunfall-Untersuchungen abschliessen. Frankreich hat noch keinen Entscheid getroffen. Vorläufig gilt die Flugplanpflicht für Flüge nach Frankreich. Die Zollbehörden, das BAZL, die DGAC und das französisches Verteidigungsministerium haben in den letzten Monaten verhandelt; die französischen Behörden benötigen mehr Zeit.

Einen Muster-Flugplan für Segelflüge finden Sie hier (Quellen: SFVS und BAZL).

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