Die Bundesnetzagentur nutzt die AERO Friedrichshafen 2026 erneut als Prüfungsstandort für Flugfunkzeugnisse. An allen vier Messetagen — 22. bis 25. April 2026 — können Interessierte die Flugfunk-Prüfung direkt vor Ort ablegen.
Ablauf und Anmeldung
Die Prüfung beginnt jeweils um 09:30 Uhr mit dem Theorieteil, gefolgt vom praktischen Teil. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich und muss spätestens bis zum 23. März 2026 erfolgen. Später eingehende Anmeldungen können nicht garantiert berücksichtigt werden. Anmeldung per E-Mail: Karl-Flugfunkzeugnisse[a]BNetzA.de.
Übersicht der Flugfunkzeugnisse
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes ist grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Zeugnis erforderlich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Zeugnisarten und deren Geltungsbereich:
| Zeugnis | Sprache | Geltungs-Bereich |
| BZF II | Deutsch | Sichtflug, Deutschland |
| BZF I | Deutsch und English | Sichtflug |
| BZF E | English | Sichtflug |
| AZF | Deutsch und English | Sicht- und Instrumentenflug |
| AZF E | English | Sicht- und Instrumentenflug |
Voraussetzungen
Für den Erwerb eines BZF II, BZF I oder BZF E müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein, oder dieses Alter spätestens drei Monate nach der Prüfung erreichen. Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung zum BZF II erworben werden.
Für den AZF oder AZF E liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Beide Zeugnisse sind ausschliesslich als Zusatzprüfung erhältlich: Für das AZF ist das BZF II oder BZF I Voraussetzung, für das AZF E das BZF E.
Funkgeräte anmelden und prüfen lassen
Am Messestand der Bundesnetzagentur in Halle A5, Stand 230 können Besucher Anträge auf Nummernzuteilung für Funkstellen an Bord von Luftfahrzeugen direkt einreichen. Mitarbeiter der Behörde stehen beim Ausfüllen der Formulare zur Verfügung. Neu in diesem Jahr: Funkgeräte können am Stand kostenfrei geprüft werden.
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