- Auf das Grundgebot der Fliegerei, keinerlei Risiken einzugehen, ist besonderes Augenmerk zu legen! Die Mindestanforderungen bezüglich des notwendigen Trainings sind weiterhin streng zu beachten!
- Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch alle Flugfelder nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden.
- Der Betrieb von Luftfahrzeugen ohne Einhaltung von Mindestabständen ist allein an Bord und mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen möglich.
- Auf allgemeine Hygienemaßnahmen ist zu achten.
- Alle (auch flugsportliche) Veranstaltungen sind für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung untersagt. Ausführliche Bestimmungen und Quelle: Aeroclub.at.
Flugbetriebs-Grundsätze in den Aero-Club-Sektionen
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