Falsche Wetter-Einschätzung

Kurzdarstellung
Das Flugzeug geriet auf einem Flug nach Sichtflugregeln während des Reisefluges in eine unkontrollierte Fluglage. Der Pilot verlor die Kontrolle über die Fluglage in Wetterbedingungen, die eine Durchführung des Fluges nach Sicht nicht zuließen.

Bild-Quelle: Polizei, Bearbeitung BFU

Ereignisse und Flugverlauf
Das letzte Radarsignal wurde um 12:39:45 Uhr in der Nähe der Ortschaft Sefferweich mit einer Höhe von 1467 ft AGL aufgezeichnet. Ab 12:41 Uhr erfolgten 6 Anrufe seitens des Flugsicherungsdienstes, die unbeantwortet blieben. Ein Zeuge, der sich im Gebiet der Unfallstelle aufhielt, gab an, dass er das Motorengeräusch eines Flugzeuges wahrgenommen hat. Er habe es aber wegen des Nebels, der in der Gegend vorherrschte, nicht sehen können. Dann habe es einen „richtig heftigen Knall“ gegeben und ihm sei klar gewesen, dass das Flugzeug abgestürzt sein muss. Kurz darauf konnte er die Unfallstelle lokalisieren und einen Notruf absetzen. Beim Unfall erlitt der Pilot tödliche Verletzungen und das Flugzeug wurde zerstört. Die PA 46 und die Cessna 208 starteten etwa um 14:00 Uhr. Laut den Flugplänen handelte es sich um Flüge mit Flugregelwechsel, die nach Sichtflugregeln begonnen und nach Instrumentenflugregeln fortgesetzt wurden.

Meteorologische Informationen
Bei der meteorologischen Sichtweite9 überwogen im Startgebiet, dem Bodenseeraum, über der Schwäbischen Alb und dem Schwarzwald sowie dem Stuttgarter Raum und dem Oberrheingraben Werte von mehr als 10 km. Vor allem im Donautal gab es jedoch Dunstfelder, wo die horizontale Sichtweite am Boden zwischen 1,5 und 5 km variierte. Nördlich einer Linie Straßburg-Stuttgart trat häufig leichter Niederschlag in Form von Regen und/oder Sprühregen auf, der sich bis in die südliche Eifel und den Westerwald erstreckte. In diesen Gebieten betrug die meteorologische Sichtweite örtlich 1 bis 6 km, gebietsweise lag sie auch darunter. Zusammenfassend herrschten am 05.02.2021 zwischen 08 und 10 UTC auf der Flugstrecke […] Sichtflugverhältnisse, die zunächst den GAFOR-Bedingungen Oskar und Charly entsprachen. Ausnahmen waren das Donautal und die Hochlagen von Schwäbischer Alb und Schwarzwald – dort überwogen die Bedingungen X-Ray bis Mike. Im Einflussbereich der Warmfront, der mit den einsetzenden Niederschlägen nördlich einer Linie Straßburg-Stuttgart begann und sich fast bis zum Zielgebiet erstreckte, entsprachen die Bedingungen in den Tallagen Mike bis Delta, gebietsweise auch Oskar, und im Bergland durchweg X-Ray. Laut dem Zeugen, der den Notruf absetzte, herrschte im Gebiet der Unfallstelle Nebel.

Beurteilung
Der Pilot der PA 46 gab an, dass der verunfallte Pilot darauf bestanden habe, die Flugplanung und das Wetterbriefing selbst durchzuführen. Die BFU konnte weder ermitteln noch nachvollziehen, warum das Wetter im Kreis der erfahrenen Piloten nicht diskutiert wurde. Die Eindrücke bezüglich des Wetters beim Hinflug und die Vorhersagen für den Flug nach Österreich, hätten bei allen Beteiligten zu dem Ergebnis führen müssen, dass ein Flug nach Sicht entlang der Gesamtroute wenige Stunden später nicht möglich sein wird.

Schlussfolgerungen
Der Flugunfall, die Kollision des Flugzeuges mit dem Boden im Nebel, war auf eine räumliche Desorientierung in Instrumentenwetterbedingungen mit Kontrollverlust
über die Fluglage zurückzuführen.

Beitragende Faktoren:

  • unzureichende Beurteilung der meteorologischen Bedingungen für einen Sichtflug
  • unterlassener Abbruch des Fluges bzw. keine Umkehr zum Startflugplatz oder Ausweichflugplatz bei Erreichen der Warmfront
  • fehlende IR-Ausbildung und Befähigung des Piloten für Flüge ohne Sicht

Quelle / vollständiger Bericht: ‚BFU‘.

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