Fakten zum Lahrer Flugplatz

Wem gehört der Flugplatz? Welche Flüge sind möglich? Was genau besagen die Fluglizenzen? Das 600 Hektar große Areal ist organisatorisch viergeteilt. Ein etwa 320 Hektar großes Industriegebiet im Westteil gehört dem Zweckverband IGP Raum Lahr, das 65 Hektar umfassende Gebiet im Osten sowie das Gebiet Rheinstraße Süd (fünf Hektar) der Stadt Lahr. Bis 2013 war die Flugbetriebsfläche als vierter Teil mit der 3000 Meter langen Landebahn und etwa 210 Hektar großen Fläche im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die sie 2011 zusammen mit den luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen zum Verkauf anbot. Im Dezember 2012 kaufte die Stadt Lahr das Flughafengelände, im September 2013 die Betriebslizenzen und das Anlagevermögen. Nutzt die Lahr die Flugbetriebsflächen bis zum Jahr 2028 anders und höherwertiger – also zum Beispiel als Gewerbegebiet –, muss sie an die Bima nachzahlen. Beim Kaufpreis von 3,4 Millionen Euro wären das derzeit rund 2,55 Millionen Euro. Seit dem 1. Oktober 2013 betreibt die Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG den Flughafen. Geschäftsführer-Gesellschafter ist der Schwanauer Tunnelbohr-Unternehmer Martin Herrenknecht mit Unterstützung des Europa-Parks Rust. Über die genauen Inhalte gibt die Stadtverwaltung auf BZ-Anfrage keine Auskunft. Der Pachtvertrag sei allerdings nicht befristet. Die Stadt hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten, die Flugbetriebs GmbH als Pächterin von drei Monaten. Der Vertrag ist laut Stadtverwaltung 2016 in Bezug auf die Unterhaltspflicht zugunsten der Flugbetriebsgesellschaft angepasst worden. In diesem Zusammenhang erfolgte die Zusage von Martin Herrenknecht, den Flughafen noch bis 2021 zu betreiben. Seit wenigen Tagen gibt es laut Stadt die Aussage von Herrenknecht, den Flugbetrieb darüber hinaus fortführen zu wollen. „Im Hinblick auf eine langfristige Aufrechterhaltung des Flugbetriebs, einschließlich der notwendigen Investitionen, ist eine Zusage erwünscht, die unabhängig von einer natürlichen Person abgegeben wird“, heißt es in der Stellungnahme. Im Rahmen des Pachtvertrages könnte zum Beispiel die Zahl der Flüge festgeschrieben werden. Quelle: ‚Badische Zeitung‚.

Kommentar verfassen