F-Schlepp mit ULM’s der Klasse 3

Neues Reglement in Frankreich – was Piloten wissen müssen

Seit einem Erlass vom 17. Februar 2025 gelten neue OPS-ULM-Regeln, die auch das Segelflugzeugschleppen mit Ultraleichtflugzeugen betreffen. Die Änderungen zielen auf mehr Sicherheit und klare administrative Vorgaben ab, ohne bewährte Praktiken der Vereine zu beeinträchtigen. Für Vereine ändert sich wenig: F-Schlepp bleibt wie gewohnt möglich, es sind lediglich eine Meldung und ein aktualisiertes Handbuch erforderlich. Keine neuen Lizenzen oder Mindestflugzeiten.

Wichtige Termine

  • 1. Juli 2025: Inkrafttreten der allgemeinen ULM-Vorschriften (Freizeitflüge, Grundregeln) und Meldepflicht für Schlepp-Aktivitäten.
  • 1. April 2026: Regelungen für entgeltliche lokale Flüge, Entdeckungsflüge und Kunstflug.
  • Übergangsfrist für bestehende F-Schlepp-Betreiber:
    Bis 31. März 2026 (bei fristgerechter Deklaration und eingereichtem Handbuch).

Hauptpflichten für REP mit ULM

  1. Meldung der F-Schlepp-Aktivität bei der DSAC (französische Luftfahrtbehörde).
  2. Aktuelles Handbuch mit:
    • Flugverfahren,
    • Wartungsorganisation,
    • technischen Grenzen,
    • Sicherheitsmanagement.
  3. Technische Anforderungen an das ULM (Gewicht, Leistung).
  4. Pilotenausbildung bleibt wie bisher – keine Mindest-Stunden vorgeschrieben.
  5. Keine SPL oder besonderer Status erforderlich.

Übergangsregelung für bestehende Vereine

Vereine mit bisheriger F-Schlepp-Genehmigung gelten bis 31. März 2026 als konform, sofern sie:

  • die F-Schlepp-Aktivität melden,
  • ein Handbuch einreichen.

Danach ist nur noch der Betrieb mit konformem Handbuch möglich – ohne Änderungen an Ausbildung oder Praxis. Quelle: „FFVP


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