Neues Reglement in Frankreich – was Piloten wissen müssen
Seit einem Erlass vom 17. Februar 2025 gelten neue OPS-ULM-Regeln, die auch das Segelflugzeugschleppen mit Ultraleichtflugzeugen betreffen. Die Änderungen zielen auf mehr Sicherheit und klare administrative Vorgaben ab, ohne bewährte Praktiken der Vereine zu beeinträchtigen. Für Vereine ändert sich wenig: F-Schlepp bleibt wie gewohnt möglich, es sind lediglich eine Meldung und ein aktualisiertes Handbuch erforderlich. Keine neuen Lizenzen oder Mindestflugzeiten.
Wichtige Termine
- 1. Juli 2025: Inkrafttreten der allgemeinen ULM-Vorschriften (Freizeitflüge, Grundregeln) und Meldepflicht für Schlepp-Aktivitäten.
- 1. April 2026: Regelungen für entgeltliche lokale Flüge, Entdeckungsflüge und Kunstflug.
- Übergangsfrist für bestehende F-Schlepp-Betreiber:
Bis 31. März 2026 (bei fristgerechter Deklaration und eingereichtem Handbuch).
Hauptpflichten für REP mit ULM
- Meldung der F-Schlepp-Aktivität bei der DSAC (französische Luftfahrtbehörde).
- Aktuelles Handbuch mit:
- Flugverfahren,
- Wartungsorganisation,
- technischen Grenzen,
- Sicherheitsmanagement.
- Technische Anforderungen an das ULM (Gewicht, Leistung).
- Pilotenausbildung bleibt wie bisher – keine Mindest-Stunden vorgeschrieben.
- Keine SPL oder besonderer Status erforderlich.
Übergangsregelung für bestehende Vereine
Vereine mit bisheriger F-Schlepp-Genehmigung gelten bis 31. März 2026 als konform, sofern sie:
- die F-Schlepp-Aktivität melden,
- ein Handbuch einreichen.
Danach ist nur noch der Betrieb mit konformem Handbuch möglich – ohne Änderungen an Ausbildung oder Praxis. Quelle: „FFVP„
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