Dübendorf: «unheimliche Stille»

Die Corona-Krise hat den Flugverkehr massiv ausgebremst. Geniessen die Menschen in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich nun eine himmlische Ruhe? So einfach ist es nicht, wie ein Besuch in Rümlang zeigt. Ob Restaurantbesuch oder Shopping: Die Lockerungsschritte vom 11. Mai haben vieles wieder möglich gemacht, aber eben: Ganz zurück im Alltag ist die Schweiz noch lange nicht. Das sieht man auch am Minimalbetrieb auf dem Flughafen Zürich. Oder besser, man hört es: Wenn die Flieger am Boden bleiben, wird es in den Gemeinden rund um den Flughafen plötzlich ungewohnt still. Zum Beispiel in Rümlang. In den ersten beiden Aprilwochen brach die Zahl der Flugbewegungen in Zürich um ganze 95 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein, wie die Flughafenbetreiber festhalten. «Das fehlt tatsächlich», sagt Thomas Hardegger. Er war bis 2018 Rümlanger Gemeindepräsident und präsidiert den Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ), der gegen «unzumutbaren Fluglärm» kämpft. In Jubel bricht er wegen der ungewohnten Stille aber nicht aus. Denn: «Bei der Fluglärmproblematik gibt es zwei Seiten.» Einerseits geniesse man die Ruhe, nun Gespräche auch im Freien ungestört führen zu können – bei Hochbetrieb dröhne immerhin alle zwei bis drei Minuten eine Maschine am Himmel, was in der Gemeinde zu Lärm von bis zu 100 Dezibel führe. Andererseits ist da die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens: Bei Hardegger, der bis 2019 für die SP im Nationalrat sass, kommen durchaus Erinnerungen an das Swissair-Grounding von 2002 hoch. «Auch da war es eher eine unheimliche Stille, weil man weiss, dass Tausende von Arbeitsplätzen am Flughafen und an angegliederten Branchen hängen.» Jeder im Dorf kenne jemanden, dessen Arbeitsplatz mit dem Airport verbunden sei, ob im Catering, bei der Flugzeugreinigung oder im Verkauf in den vielen Flugzeuggeschäften. «Man hat ja mit dem Flughafen leben gelernt.» Hardegger sagt, er sei kein Gegner des Fluglärms an sich. Er störe sich aber daran, wenn «die Regeln nicht eingehalten werden». Sprich: Wenn die Nachtflugsperre verletzt wird. Diese gilt eigentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, wobei verspätete Flieger noch bis 23:30 Uhr Zeit haben. Doch weil die Verstösse gegen diese Sperre sukzessive zugenommen hatten, beschloss das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) 2018, die Anzahl spätabendlicher Slots – also Zeitfenster für Starts und Landungen – zu begrenzen. Auch zog der SBFZ für höhere Lärmgebühren, die Airlines für laute Maschinen in den Randstunden bezahlen müssen, vor das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erfolg – seit letztem Herbst gelten nun höhere Lärmzuschläge. Je nach Maschinentyp können dafür bis zu 3’000 Franken fällig werden, wie die Flughafen Zürich AG vorgerechnet hat. Hardegger zufolge habe das schon dazu geführt, dass seit September weniger Maschinen ab 23 Uhr gestartet seien. «Da hat eine gute Entwicklung eingesetzt», findet er – und er hofft, dass die Nachtruhe auch nach der Krise und der Normalisierung des Flugverkehrs stärker berücksichtigt werde. Quelle: ‚bluewin.ch‚. Bild: ‚2coinsTravel‘.

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