Die EU hat neue Bestimmungen für die private und kommerzielle Nutzung von Drohnen erlassen. Bis 2020 müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. „Mit Blick auf einen einheitlichen europäischen Luftraum ist das ein großer Schritt vorwärts“, sagt Timo Stellpflug von der Kanzlei Taylor Wessing, einer der wenigen Experten für das Recht der unbemannten Luftfahrzeugsysteme (unmanned aircraft system, UAS). „Wer Geschäftsmodelle mit Drohnen plant, hat nun die notwendige Sicherheit.“ Die Zeit bis zum Geltungsbeginn der Verordnung könne allerdings zur Hängepartie zwischen alter Rechtslage und neuen Regelungen werden. Der Verband Unbemannte Luftfahrt (VUL) teilte auf Anfrage mit: „Wir begrüßen insbesondere, dass die Betreiber von Drohnen nun in vielen Fällen einen Kompetenznachweis erbringen müssen.“ Gelobt wird auch, dass Drohnen künftig durch einen Transponder im Luftraum erkennbar gemacht werden sollen (Fernidentifikation) und die Betreiber vor Luftraumverletzungen gewarnt werden (Geo-Sensibilisierung). Künftig soll es drei Kategorien von Drohnen geben, die sich am Betriebsrisiko orientieren: offen, speziell und zulassungspflichtig. Hier gelten dann unterschiedliche Regelungen. Darüber hinaus müssen die Staaten digitale Register schaffen, in die Betreiber zumindest von zulassungspflichtigen Drohnen eingetragen werden. Quelle: ‘Handelsblatt‘.
Drohnen sollen europaweit einheitlich fliegen
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