DAeC: „So gehen wir nicht mit Luftraum um!“

„Uns bereitet große Sorge, dass Grundidee zu sein scheint, den gesamten untersten Luftraum (vom Boden bis ca. 150 Meter Höhe) als potentiellen U-Space zu betrachten“, sind sich DAeC-Generalsekretär Hubertus von Samson-Himmelstjerna und der Vorsitzende des Bundesausschusses Unterer Luftraum Habbo Brune einig. Das Diskussionspapier formuliert den Anspruch, den U-Space flächendeckend zu gestalten. Eine Fragmentierung soll vermieden werden. Hierzu kommentiert der DAeC in seiner Stellungnahme an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): Der U-Space muss sich in die bestehenden Luftraumstrukturen integrieren und den gesamten Luftraum ohne Einschränkungen, sowie ohne technologische Standards die nur von der Drohnenindustrie vorgegeben werden, für die bemannte Luftfahrt nutzbar halten. Die unbemannte, automatisierte Luftfahrt muss vom Instrumentflug-(IFR) und Sichtflug- (VFR)Verkehr getrennt sein und einem ähnlichen Regelwerk unterliegen, den „Unmanned Flight Rules“ (UFR). Grundsätzlich sind alle Luftraumnutzer zur Einhaltung der SERA-Verordnung verpflichtet.“ Einen Luftraum, in dem nach dem Motto „Drohnen zuerst“ gehandelt wird, lehnt der DAeC ab. „Die genannten Ideen beruhen lediglich auf Rentabilität und nicht auf Flugsicherheit oder einer fairen Partnerschaft mit der Luftfahrtgemeinschaft. So gehen wir nicht mit dem Luftraum um, der für alle europäischen Bürger frei zugänglich sein muss. Den gesamten Artikel finden Sie im Newsletter des DAeC. Grafik: „Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH / R. Eisenschmidt GmbH“.

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