Corona-Lockerung in Deutschland

Geschäfte und Schulen sollen wieder öffnen, die Kontaktbeschränkungen und die Verbote für große Veranstaltungen werden hingegen verlängert. Schulen sollen ab 4. Mai schrittweise geöffnet werden. Der Schulbetrieb soll vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden. Kitas bleiben vorerst geschlossen, allerdings soll es mehr Möglichkeiten für eine „Notbetreuung“ geben, wenn die Eltern arbeiten müssen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen ab Montag wieder öffnen. Unabhängig von der Größe sollen Buch-, Auto- und Fahrradhändler öffnen dürfen. Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Auch Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Die Kontaktbeschränkungen gelten nun vorerst bis zum 3.05.2020. Auch die Abstandsregeln sollen bestehen bleiben. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Bürger dürfen sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten. Darüber hinaus solle man weiterhin auf private Reisen und Besuche verzichten. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt. Vom Verbot betroffen sind unter anderem: Fußballspiele vor großem Publikum, größere Konzerte und Festivals, Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften dürfen damit weiter keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. In Hotels sind touristische Übernachtungen weiterhin tabu, Gastronomiebetriebe müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser haben noch geschlossen. Die Kontrollen an den deutschen Grenzen werden bis zum 4.05.2020 verlängert. Betroffen ist der Reiseverkehr aus und nach Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und zur Schweiz. Zum besseren Schutz wird beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von sogenannten Alltagsmasken „dringend empfohlen“. Quelle: ‚SWP‚.

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