CH: Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung

Als Zweitrat hat die kleine Kammer des Parlaments unter der Leitung des Ständeratspräsidenten am 8.12.2020 die Motion 20.3916 der vorberatenden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen debattiert und mit 20 Ja zu 18 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen nach dem Nationalrat ebenfalls an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Übernahme der EU-Verordnung 2019/947 den traditionellen Modellflug auszunehmen und unter nationalem Recht zu belassen.

Begründung: aus Sicherheits- und Datenschutzgründen hat EU mit der EU-Verordnung 2019/947 Betriebsregeln für unbemannte Luftfahrzeuge erlassen. Auslöser war das gehäufte und störende Auftreten von Drohnen, die von jedermann überall und ohne aviatische Kenntnisse betrieben werden können. Da diese Regeln für alle unbemannten Luftfahrzeuge gelten, betreffen sie auch den Modellflug. Modellflug ist viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität: Er bietet nicht nur Jugendlichen Zugang zur Fliegerei und Technik, sondern ist auch für gewisse Tourismusbetriebe und KMU eine wichtige wirtschaftliche Basis. Zudem sind die Entwicklung umweltschonender Elektromotoren und Energiespeicher oder Verbesserungen im Bereich der Aerodynamik massgeblich auf Erkenntnisse aus dem Modellflugbau zurückzuführen. In der Schweiz betreiben rund 15’000 verantwortungsvolle Menschen den Modellflug-sport. Unfälle mit Schäden oder gar Verletzungen zum Nachteile Dritter sind äusserst selten; der hohe Sicherheitsstandard wird auch von der European Union Aviation Safety Agency (EASA) anerkannt.

Unsere Modellflugvorschriften sind bewährt, einfach und praxisorientiert. Dagegen sind die zwingend anwendbaren und sehr umfangreichen EU-Vorschriften rein administrativer Natur; sie erhöhen die Sicherheit nicht. Wer ein Modellflugzeug betreibt, das schwerer als 250 g oder mit einer Kamera versehen ist, muss sich z.B. vorgängig in ein EU-kompatibles nationales Register eintragen, internet-basierte Trainings absolvieren und Wissensteste bestehen. Flüge mit Modellflugzeugen sind grundsätzlich auf 120 Meter über Grund beschränkt, was gewisse Sparten des Modellflugsports oder Flüge im Gebirge praktisch verunmöglicht. Einzig Flüge, die im Rahmen eines Vereins erfolgen, können von Erleichterungen profitieren, erfordern aber eine entsprechende behördliche Bewilligung. Für Jugendliche, die keinem Verein angehören, gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Grosse Teile des Modellflugs in der Schweiz würden also faktisch einem Vereinszwang unterstellt, was verfassungswidrig wäre.

Bei der Übernahme der EU-Regeln müsste das BAZL u.a. das Register für Modellflugzeugbetreiber sowie eine Internet-basierte Trainings- und Testplattform betreiben, Bewilligungen erteilen und den Modell-flug im eigentlichen Sinne beaufsichtigen. Die staatliche Überwachung nicht sicherheitsrelevanter Sport- und Freizeitaktivitäten ist weder sachgerecht noch mit unserer liberalen Gesetzgebung in Einklang zu bringen und daher nicht zu rechtfertigen. In Hinblick auf die Übernahme der EU-Drohnenregelung wurde den Protagonisten des Modellflugs zudem eine pragmatische Lösung für die Schweiz in Aussicht gestellt mit dem Ziel, den Modellflug im bisherigen Rahmen fortführen zu können. Diese Erwartungen wurden leider nicht erfüllt. Bild: ‚Hahnenmoos.ch‚.

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