Bundesstrafgericht spricht Pilot schuldig

Das Bundesstrafgericht hat den Piloten des im August 2016 in Löhningen abgestürzten Kleinflugzeugs wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.Das Bundesstrafgericht erachtet es als erwiesen, dass der Pilot bei der Berechnung des Startgewichts und des Schwerpunkts des Flugzeugs seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten, begründeten Urteil hervor. Der 52-jährige Mann wollte im August 2016 vom Schmerlat aus einen Rundflug mit drei Personen antreten. Die Frau und die beiden männlichen Flugpassagiere gaben dem Piloten ihr Gewicht an. Anhand einer Excel-Tabelle berechnete der Pilot, ob das Gewicht aller Personen, des Flugzeugs und des Treibstoffs das maximale Startgewicht von 1000 kg überschreitet oder nicht. Das verwendete Computer-Programm spuckte ein Gewicht von 966 Kilogramm und damit ein «Go» aus. Das Flugzeug kam beim Start jedoch kaum vom Boden weg, neigte sich und stürzte nach einer Flugzeit von rund einer Minute ab. Alle Insassen wurden verletzt. Die Frau verstarb nach mehreren Tagen im Spital. Quelle: ‚Schaffhauser Nachrichten‚.

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