BAZL: Ausbildungsfinanzierung Luftfahrt

Ein Teil der (Schweizer) Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen zu Berufspiloten/innen, Fluglehrer/innen und Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal eingesetzt werden.

Dies ist eine Massnahme, um einem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegenzuwirken. Jährlich werden höchstens so viele Auszubildende unterstützt, wie in der Schweizer Zivilluftfahrt in der jeweiligen Berufsgruppe Bedarf besteht. Die finanziellen Beiträge werden nur an Kandidatinnen und Kandidaten ausbezahlt, die eine Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb nachweisen können. Berücksichtigt werden jene Anwärterinnen und Anwärter, welche die beste Gewähr für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten.

Die Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL) regelt, welche Ausbildungen mit welchen Beiträgen bzw. Beitragssätzen unterstützt werden, welche Voraussetzungen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erfüllen müssen und welche Anforderungen an Ausbildungsstätten gelten. Das Gesuch muss vor Ausbildungsbeginn beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingereicht werden.

Ausbildungsfinanzierung im Bereich Luftfahrt: Gesuch um Unterstützung einer Ausbildung
Klären Sie vor Gesuchseinreichung ab, ob Sie alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhalt einer Finanzhilfe erfüllen. Zu jeder Berufsgruppe finden Sie einen Leitfaden zur Gesuchseinreichung. Bitte lesen Sie diesen im Voraus gründlich durch.

  • Gesuch um Ausbildungsförderung zum/r Berufspilot/in
  • Gesuch um Ausbildungsförderung zum/r Fluglehrer/in
  • Gesuch um Ausbildungsförderung zum Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal

Quelle / mehr Informationen: ‚BAZL‚.

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