- Für Flüge aus der Schweiz über die Landesgrenze nach Frankreich und Italien ist ein ATC-Flugplan nötig.
- Für Flüge aus der Schweiz nach Deutschland und Österreich ist kein Flugplan nötig.
- Für alle Flüge über die Schweizer Landesgrenze muss ein Formular «Streckenflug-Ausweis für Segel- und Ballonpiloten für einen Flug / eine Fahrt über die Landesgrenze» vom 1. März 2021 mitgeführt werden.
Das folgende Beispiel zeigt, wie ein Flugplan ausgefüllt werden kann, damit er vom AIS akzeptiert wird.
Der Flugplan kann telefonisch oder via Funk (Information) aktiviert werden. Auf einem Flugplatz mit ATC wird er beim Abflug automatisch aktiviert. Der Flugplan wird normalerweise bei der angegebenen EOBT automatisch aktiviert. Wenn man nicht fliegt, muss er annulliert werden! Nach dem Flug auf keinen Fall vergessen, den Flugplan zu schliessen.
Quelle: ‘SFVS‘.