Anfang dieses Jahres traten neue Vorschriften und Standards für Sicherheit und Gefahrenabwehr für den Zugang zur Flugplatz-Zone im südfranzöischen Segelflug-Zentrum Aspres s/Buëch in Kraft. Der Zugang ist mit dem Auto nur noch mit Passierschein möglich und der Fahrer benötigt eine Fahrgenehmigung.
Das Befahren der Start- und Landebahn mit Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten, ausgenommen davon ist eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen, deren Fahrer eine Sonder-Genehmigung besitzen. Fussgänger dürfen nur noch als Mitglieder der ansässigen ADPUL und als Inhaber einer Pilotenlizenz den Platz betreten und es ist nur noch erlaubt, einem Piloten beim Start oder nach der Landung zu helfen. Das Tragen einer gelben Weste ist Pflicht. Den Erlass der zuständigen Präfektur finden Sie hier.