Anklage nach Flugunfall auf Wasserkuppe

Fast eineinhalb Jahre nach einem tödlichen Flugunfall auf der Wasserkuppe hat die Staatsanwaltschaft Fulda Anklage gegen den Piloten erhoben. Bei dem Unfall waren eine Mutter und ihre beiden Kinder ums Leben gekommen. Dem 57 Jahre alten Piloten werde fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Fulda am Dienstag mit. Das Landgericht wird als nächstes über die Zulassung der Anklage und einen Prozess entscheiden. Das Unglück ereignete sich am 14. Oktober 2018 in Gersfeld (Fulda) in der Rhön: Ein Leichtflugzeug war über die Landebahn hinaus gerast und hatte eine 39 Jahre alte Frau und ihre beiden 11 und 12 Jahre alten Kinder getötet. Der Pilot hatte nach einem missglückten Landeversuch auf Hessens höchstem Berg versucht durchzustarten, was ihm aber nicht gelang. Die Maschine durchbrach eine Schranke und erfasste die Passanten auf einem angrenzenden Fußweg. Zur Begründung der Anklage führte die Staatsanwaltschaft mehrere Punkte auf. Der Pilot aus Ludwigshafen habe seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet und dadurch den Tod der drei Menschen verschuldet. Die Maschine sei beim Flug von Mannheim in die hessische Rhön überladen gewesen. Der Pilot habe es vor dem Flug versäumt, das Gewicht der mit vier erwachsenen Passagieren besetzten Maschine zu checken. Und das obwohl sich eine Überprüfung angesichts der Anzahl der Passagiere förmlich aufgedrängt habe. Die Maschine vom Ty Cessna 172N hätte nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur 1.043 Kilogramm wiegen dürfen. Letztlich sei sie mit 32 Kilogramm überladen gewesen. Aufgrund der damit verbundenen Leistungseinbußen der Maschine hätte der Pilot nicht fliegen dürfen. Quelle: ‚Hessenschau‚.

Kommentar verfassen