Ampel für Flugplatz

Auf dem Segelflugplatz in Erbendorf gibt es eine wichtige Neuerung. Zur Absicherung des Flugbetriebs soll eine Lichtzeichenanlage Spaziergängern und Besuchern in der Schweißlohe helfen. Der Flugplatz und damit die beiden öffentlichen Wege im Bereich des Geländes müssen laut der aktuellen Platzgenehmigung durch das Luftamt Nordbayern bei jedem Start und jeder Landung abgesichert werden. Das erfolgte 30 Jahre lang unter anderem mit den vier Schranken. Diese Schranken sind aber nur für die Wegesicherung vorhanden. Besonders im Westen des Flugplatzes führte es immer wieder dazu, dass viele ankommende Fahrzeuge aller Art diese geschlossenen Schranken über das angrenzende Grundstück, sehr zum Ärger des Besitzers, umfahren haben. Die Nutzung der öffentlichen Wege ist somit immer dann möglich, wenn gerade keine Starts und Landungen stattfinden. Das Rotlicht im Westen ist dann aus und die beiden automatischen Schranken sind offen. Bei einem Windenbetrieb, als mögliche Startart für den Segelflug, ist es durch die Behörde auch genehmigt, die Winde außerhalb des Flugplatzes aufzustellen. Bei dieser ausgelegten Seillänge erreicht man mit dem Segler eine größere Ausklinkhöhe. Jeder dieser Windenstarts ersetzt immerhin einen Start des Seglers im motorgetriebenen Flugzeugschlepp. Quelle: ‚onetz.de‚.

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