600-kg-ULs: Einflug nur mit Genehmigung der dänischen Luftfahrtbehörde

Die schlechte Nachricht verbreitete sich sehr schnell in den betroffenen Kreisen: 600kg ULs dürfen nicht wie die Ultraleichtflugzeuge bis maximal 475 kg MTOM mit einer Genehmigung des Dänischen Ultraleichtfliegerverbands (DULFU) nach Dänemark fliegen. Ein Gespräch am Rande eines EASA-Meetings zwischen den AOPA-Vertretern und dem Vertreter der dänischen Luftfahrtbehörde zeigte dann aber klar einen Lösungsweg: Die dänische Luftfahrtbehörde erteilt auf Anfrage individuelle Genehmigungen zum Einflug.

Viele Piloten von Ultraleichtflugzeugen sind sich nach Einschätzung der dänischen Behörden nicht bewusst, dass ihr Flugzeug mit einer nationalen Erlaubnis fliegt, die nur in einem begrenzten Gebiet in Europa gültig ist, und eben nicht für ganz Europa. Im Gegensatz zu Zulassungen und Pilotenlizenzen, die EASA-Regeln entsprechen, die gelten in allen EASA-Mitgliedsstaaten. Ultraleichtflugzeuge bis 475 kg MTOM werden von DULFU betreut, dem die Verantwortung für Ultraleichtflugzeugaktivitäten in Dänemark bis 475 kg MTOM übertragen wurde. Für Flugzeuge außerhalb dieses Bereichs ist die dänische CAA zuständig. Dänemark hat bislang nicht von dem Gebrauch der Anerkennung der 600kg ULs Gebrauch gemacht, und erkennt deshalb diese Flugzeuge auch nicht 1:1 an.

So laufen die empfohlenen Verfahren:
Anträge für Sondergenehmigungen für Dänemark-Flüge mit Flugzeugen ohne Musterzulassung müssen über die Mailadresse info[ a ]trafikstyrelsen.dkan die dänische Luftfahrtbehörde gesendet werden. Handelt es sich bei dem Flugzeug um ein Ultraleichtflugzeug mit einem MTOM von weniger als 475 kg, muss die Anfrage an den DULFU gesendet werden, seine Internetseite findet man hier.

Sowohl die Behörde als auch der DULFU fordern folgende Dokumente zur Validierung von Piloten und Flugzeugen in Kopie an:
– Pilotenlizenz, Medical, Funklizenz (Sprachniveau Englisch ist wichtig!)
– Lufttüchtigkeitsunterlagen: ARC (oder ähnliches)
– Zulassungsdokumente
– Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung

und Informationen zu:
– Halter bzw. Eigentümer: Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer
– Zeitraum des Fliegens in Dänemark.

Kosten werden für die Genehmigung nach unserem Auskunftsstand von der Behörde nicht erhoben. Quelle: ‚AOPA Germany‘.

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